EEG-Umlage

Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage)

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen Erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Insgesamt prognostizierten die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2013 EEG-Vergütungen in Höhe von ca. 18,5 Mrd. Euro. Dem standen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von ca. 2,6 Mrd. Euro gegenüber. Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen.

Die EEG-Umlage enthält zudem eine Liquiditätsreserve, um die Schwankungen der fluktuierenden Energieträger Wind und Solar, die mit einem Anteil von ca. 57 Prozent den wesentlichsten Teil der EEG-Umlage 2013 beeinflussen, aufzufangen. Diese Reserve beträgt für das kommende Jahr zehn Prozent des erwarteten Differenzbetrags (2012: drei Prozent).
->Quelle:  Bundesnetzagentur

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der SPD (Drucksache 17/12246)

Die EEG-Umlage für 2013 betrug 5,277 ct/kWh – 2014 6,24. Sie setzte sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Die Kernumlage betrug 4,187 ct/kWh. Die Kernumlage ergibt sich aus den zu erwartenden Differenzkosten, die auf den nichtprivilegierten Letztverbrauch umgelegt werden. Die für 2013 prognostizierte Deckungslücke beträgt 16,2 Mrd. Euro.
  • Nachholeffekt zum Ausgleich des EEG-Kontos zum 30. September 2012: 0,67 ct/kWh.
  • Liquiditätsreserve von 10 Prozent der Kernumlage: 0,42 ct/kWh. Sofern sie nicht vollständig in Anspruch genommen wird, wirkt sie im Folgejahr umlagemindernd – was 2015 in geringem Ausmaß der Fall ist..
  • Direktvermarktung nach § 33b EEG: 6,257 Mrd. Euro. Davon gingen 5,8 Mrd. Euro auf die Marktprämie und 427,5 Mio. Euro auf die Managementprämie zurück. Unter Berücksichtigung der gesunkenen Vermarktungskosten bei den Übertragungsnetzbetreibern ergab sich durch die Managementprämie eine effektive Belastung der EEG-Umlage von unter 0,1 ct/kWh.
    Das Grünstromprivileg als weitere Direktvermarktungsoption, das die Umlage 2011 noch erheblich belastet hat, hat 2013 keinen nennenswerten Effekt mehr, da es kaum noch in Anspruch genommen wurde. Für die Flexibilitätsprämie wurden 1,5 Mio. Euro vergütet.
  • Ohne die Begünstigungen der Industrie und der Schienenbahnen (Besondere Ausgleichsregelung) wäre die EEG-Umlage um etwa 1 ct/kWh niedriger gewesen. Ohne die Ausnahmeregelung des Eigenverbrauchs – der nicht nur den Eigenverbrauch der Industrie umfasst, sondern auch die Sektoren Gewerbe/ Handel/Dienstleistungen sowie Verkehr und private Haushalte –  hätte die EEG-Umlage um etwa 0,6 ct/kWh niedriger sein können.

2014 stieg die EEG-Umlage auf 6,240 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom. Die eigentlichen Förderkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien steigen allerdings nur von 2,39 auf 2,54 Cent pro Kilowattstunde Strom, also nur um 6,3 %. Ausnahmen gibt es allerdings nach wie vor für Großverbraucher in der Industrie. Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden pro Jahr müssen aufgrund der Anhebung der EEG-Umlage etwa 3,30 Euro pro Monat mehr bezahlen als bislang – laut BDEW ca. 18 Euro.

Für den Anstieg der gesamten EEG-Umlage im kommenden Jahr sind im Wesentlichen folgende Faktoren verantwortlich, die – wenn überhaupt – nur indirekt mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien an sich in Verbindung stehen:

  • die massiv gesunkenen Börsenpreise für Strom,
  • die zunehmende Privilegierung für stromintensive Industrieunternehmen,
  • die Marktprämie und
  • der Ausgleich von Prognosefehlern bei der Berechnung der EEG-Umlage für 2013, die sog. Nachholung.

Dazu der BEE: „Die EEG-Umlage (vermittelt) ein Zerrbild der Energiewende. Das EEG ist heute mit der ordnungspolitisch falschen Entscheidung zur Börsenvermarktung von EEG-Strom und systemfremden Privilegien für stromintensive Industrieunternehmen überfrachtet. EEG-fremde Bestandteile bilden mehr als die Hälfte der Umlage und belasten die Durchschnittsstromverbraucher unverhältnismäßig stark.“
->Quelle(n):

dip21.bundestag.de

solarify.eu/eeg-umlage-sinkt

bee-ev.de/EEG-Umlage-2014