„Unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb schützen“

Gabriel verteidigt EEG-Ausnahmen vor dem Bundestag

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veröffentlichte per Mail die Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen vor dem Deutschen Bundestag am 07.05.2014. Solarify dokumentiert.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Sie wissen, dass es im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schon immer eine besondere Ausgleichsregelung gab. Diese regelte, dass für Unternehmen, die besonders energieintensiv sind, die EEG-Umlage bis auf einen Mindestbeitrag begrenzt werden sollte. Der Grund dafür ist klar: Wir in Deutschland sind unter anderem deswegen besser durch die Krise gekommen als viele andere Länder auf der Welt, weil wir einen starken industriellen Sektor und einen starken Sektor des verarbeitenden Gewerbes mit einem relativ hohen Anteil an energieintensiven Unternehmen haben.

Solange andere Länder keine ähnliche Klima- und Energiepolitik wie Deutschland betreiben, ist es nötig, unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu schützen.

Zum Vergleich: Bereits heute haben die Vereinigten Staaten nur halb so hohe Strompreise wie Europa, und innerhalb Europas liegt Deutschland mit an der Spitze. Der Grund dafür ist nicht allein die Produktion von unkonventionellem Gas in den Vereinigten Staaten, sondern auch das Fehlen vieler der Auflagen und Steuern, die man in Europa kennt, und vor allen Dingen das Fehlen von Zusatzbelastungen, wie sie auch durch die Energiewende und durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zustande gekommen sind.

In den letzten Jahren wurde immer wieder debattiert, wie sich die Ausnahmeregelung bezüglich der EEG-Umlage für die deutsche Industrie weiterentwickeln soll. Im vergangenen Jahr, am 18. Dezember 2013, leitete die Europäische Kommission ein Verfahren gegen das EEG 2012 ein, da sie die Ausnahmeregelungen für 2013 und 2014 für nicht vereinbar mit dem Beihilferecht der Europäischen Union hält. Wir als Bundesregierung waren aufgrund dieses Klageverfahrens am Anfang dieser Legislaturperiode gezwungen, im Rahmen der Neugestaltung des EEG mit der Europäischen Kommission über die Frage zu reden, wie denn ein beihilfefähiges, ein notifizierungsfähiges EEG aussehen kann und wie die Ausnahmeregelung für die deutsche Industrie, die besonders energieintensiv ist und im internationalen Wettbewerb steht, in Zukunft ausgestaltet werden muss.
Folgt: „Ausgesprochen gute Lösung“