Kanzlerin zum EEG

Merkel in Bundespressekonferenz über Energiewende

In unregelmäßigen Abständen stellen sich die Bundeskanzler in der Bundespressekonferenz den Fragen der Hauptstadt-Korrespondenten- so auch Angela Merkel am 18.07.2014. Dieses Mal sagte Merkel , die Regierung habe „sehr viel auf den Weg gebracht“. Als Beispiele nannte sie das EEG, die Rentenpolitik, die Einführung von Mindestlöhnen und die Investitionen in der Bildungspolitik. Noch in dieser Wahlperiode müsse das EEG noch einmal reformiert werden; es ehe um den Netzausbau und die weitere Förderung der Energieeffizienz. Solarify dokumentiert die Äußerungen der Kanzlerin in Bezug auf EEG und Energiewende.

„Das letzte Mal hier bei Ihnen in der Bundespressekonferenz war ich vor acht Monaten, damals zusammen mit Sigmar Gabriel und Horst Seehofer. Wir haben die Koalitionsvereinbarung vorgestellt. Wenn wir heute auf diese acht Monate zurückblicken, so kann man sagen, dass wir sehr viel schon auf den Weg gebracht haben. Ich will nur beispielhaft nennen: die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das Rentenpaket, den Mindestlohn und die Umsetzung der Vereinbarung zu mehr Investitionen in Bildung und Infrastruktur. Das sind wichtige Reformen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, und auch Weichenstellungen, die in Richtung Innovation und Zukunft für Deutschland gehen.“

„Ein permanentes Thema für diese Legislaturperiode wird die Gestaltung der Energiewende bleiben. Hier sind weitere wichtige Schritte im Herbst zu gehen, einmal bei dem ganzen Thema Energieeffizienz, aber auf der anderen Seite müssen wir auch mit dem Leitungsausbau weiterkommen, sowohl bei den EnLAG-Projekten, wie das für die „Eingeweihten“ heißt, als auch bei den großen Gleichstromleitungen. Wir werden uns auch auf eine europarechtskonforme Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorbereiten müssen, in dem dann das Thema der Ausschreibungen eine größere Rolle spielt. Das heißt, beim EEG kann man wirklich sagen: Nach der Reform ist vor der Reform. Wir werden das EEG in dieser Legislaturperiode noch einmal reformieren müssen.“ …

Frage: Frau Bundeskanzlerin, noch einmal zurück nach Deutschland zum Thema Energiepolitik und Energiewende. Sie haben gesagt: nach der EEG-Reform ist vor der nächsten Reform. Was wollen Sie wann anpacken? Dazu passend die Frage: Es geht derzeit wegen der Energiewende den Betreibern der konventionellen Kraftwerke sehr schlecht. Sie verdienen mit ihren Kohlekraftwerken kaum noch Geld. Es gibt Forderungen, dass man auch dort etwas macht, sprich einen Kapazitätsmarkt schafft. Wie stehen Sie zu dieser Forderung und wann werden Sie dieses Thema möglicherweise angehen?

„Was die EEG-Reform angeht, ist es so, dass die Europäische Kommission von uns verlangt – das ist auch schon im EEG niedergelegt -, dass ab 2017 Ausschreibungsmechanismen eingeführt werden. Das heißt, hier liegt der wesentliche Änderungsbedarf. Wir haben auch gewisse Revisionsklauseln bei der Befreiung von energieintensiver Industrie und anderem. Das heißt, schon aus dem Textinhalt des heutigen EEG können Sie sehen, wo die Nachsteuerungsnotwendigkeiten sind. Wenn mehr und mehr ausgeschrieben werden muss, ist natürlich die Frage: Wie weit muss es ausgeschrieben werden? Kann ich auf der Landkreisebene ausschreiben oder muss ich es europaweit ausschreiben? Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission wird es sicherlich grenzüberschreitende Ausschreibungen geben.

Sie wissen, dass wir jetzt schon bei der Frage Probleme haben, wie es mit der Diskriminierung von der Produktion erneuerbarer Energien in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist. In diesem Umfeld wird das also liegen. Wie entwickeln wir das sehr auf Deutschland konzentrierte Fördersystem schrittweise weiter, sodass es dann insgesamt in europäische Maßnahmen integriert werden kann? Wir – insbesondere Bundesminister Gabriel hat das deutlich gemacht -, haben immer gesagt, dass es verschiedene Notwendigkeiten gibt. Das eine ist die Förderung der erneuerbaren Energien und ihre Integration in den Markt. Das Zweite ist der Ausbau der entsprechenden Infrastruktur. Das ist die Netzausbauplanung, wo es natürlich weitergehen muss. Da gibt es zwei Sorten: einmal die großen Überlandleitungen auf der Gleichstrombasis sowie die 15, 16 EnLAG-Projekte, die alle noch aus der vorvorherigen Legislaturperiode resultieren, aber längst nicht alle umgesetzt sind. Hier ist zum Beispiel die Strombrücke von Thüringen nach Bayern wichtig, um auch die entsprechenden Abschaltungen der Kernkraftwerke überhaupt zu ermöglichen und hier stehen wir unter großem Aufgabendruck.

Dann gibt es den ganzen Bereich der Kapazitätsmärkte, also der Versorgungssicherheit, der natürlich als nächster Schritt auf der Tagesordnung steht. Da muss man sehr genau überlegen, nach welchen Kriterien man das macht. Das heißt, die Jahre 2015, 2016 werden in diesem Bereich eine entscheidende Rolle spielen. Da geht es dann um die Frage – das hat sich schon im Koalitionsvertrag angedeutet – wen ich sozusagen als versorgungssichernde Kraftwerke nehme. Nehme ich die modernsten, nehme ich die, die lokal am wichtigsten sind, frage ich alle, ob sie wollen, dass ihre Kraftwerke in eine solche Reserve hineinkommen und wie organisiere ich intelligent Kapazitätsmärkte? Auch da wird sich wieder die Frage des europäischen Strommarkts stellen. Eine reine Binnenbetrachtung wird sicherlich bei der Europäischen Kommission keine Gnade finden, sondern man wird schon gucken, was wir mit unseren Nachbarstaaten gemeinsam machen können. Das wird noch eine sehr ambitionierte Diskussion.

Die drei Bereiche sind eigentlich die zentralen Bereiche. Dazu kommt das ganze Thema Speicherfähigkeiten. Wenn ich immer mehr erneuerbare Energien zur Verfügung habe, brauche ich möglichst viel Speicherkapazität. Das würde ich noch als vierten Bereich dazuzählen. Wir sind also während der ganzen Legislaturperiode hier auf das Engste beschäftigt.“
->Quelle: bundesregierung.de