Heute ist Earth Overshoot Day – was zu tun ist

Rechtlich kompatibel? GG-, EU- und WTO-tauglich?

Wenn die FG EÖR diese Vorschläge vor allem zum wettbewerbs- und zum Eigentumsrecht im Gespräch mit PolitikerInnen vorstellte, kam oft der Einwand: „Aber Deutschland kann keinen Alleingang in der Sache unternehmen. Sind diese Vorschläge EU- und WTO- kompatibel? Darauf verwies die FG EÖR zunächst einmal auf den Alleingang der Japaner mit ihrem Toprunner. Das vom METI, dem Wirtschaftsministerium in Japan, erlassene Gesetz wurde von der japanischen Industrie zunächst heftig kritisiert. Man befürchtete, im globalen Kontext nicht mehr wettbewerbsfähig zu sein. Das Gegenteil war der Fall. Für die Japaner wurde das Toprunner-Modell zu einem Erfolgsmodell.

Unabhängig von den Vorschlägen der FG EÖR hat die FDP bei ihrem 62. Bundesparteitag in Rostock: einen auf das System der Energieversorgung bezogenen interessanten Beschluss gefasst, der durchaus unser Anliegen aufgreift. „Das System der Energieversorgung müssen wir dabei durch die Internalisierung der externen Kosten ganzheitlich gestalten. Auf der Basis solcher umweltehrlicher Preise kann auch die Jahrhundertaufgabe der Umstrukturierung unserer Wirtschaft zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft (low carbon economy) ohne fossile und nukleare Energie in einer Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft dank der vom Markt ausgehenden Signale ordnungspolitisch glaubwürdiger vollzogen werden.“. Auch Bündnis 90/Die Grünen haben in der 17. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 17-969) einen Antrag im Deutschen Bundestag unter der Überschrift: „Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht verankern“. eingebracht.

Gutachten

Dennoch ist die Frage nach der Verträglichkeit mit nationalem Recht, mit EU- und WTO-Bestimmungen berechtigt. Die FG EÖR war ursprünglich einfach davon ausgegangen, dass Grundgesetz-, EU- und WTO-Kompatibilität gegeben sei. Daher empfand es die FG EÖR als sehr hilfreich, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung im Rahmen ihres Fortschrittsforums juristische Fachgutachten in Auftrag gegeben und finanziert hat, die in dieser Schrift veröffentlicht werden. Beide Gutachten bescheinigen den Vorschlägen der FG EÖR zur Änderung des Wettbewerbs- und Eigentumsrecht in Deutschland EU- und WTO-Kompatibilität.