CO2-Reduktion bei Pkw nur mit alternativen Antriebstechnologien

Staatssekretär Machnig: Weitere signifikante CO22-Reduktion im Pkw-Bereich nur durch breiten Einsatz alternativer Antriebstechnologien möglich

BMWi-Staatssekretär Matthias Machnig, stellte anlässlich einer Fachveranstaltung in der Ständigen Vertretung in Brüssel am  27.01.2015 die vom BMWi in Auftrag gegebene Studie „CO2-Emissionsreduktion bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach 2020″ vor. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass weitere signifikante CO2-Reduktionen unter 95 g CO2/km nur durch den breiten Einsatz alternativer Antriebstechnologien wie insbesondere Elektromobilität zu erreichen sind.

Machnig: „Klar ist: Wir müssen auch im Verkehrsbereich die CO2-Emissionen weiter reduzieren, wenn wir die EU-Klimaziele erreichen wollen. Auf EU-Ebene liegt der Fokus bislang auf der Regulierung der CO22-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte. Die aktuelle Studie zeigt: Weitere deutliche CO2-Einsparungen lassen sich nur durch einen breiten Einsatz alternativer Antriebstechnologien erreichen. Dies ist zugleich mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden. Der Zeitpunkt für neue CO2-Zielwerte für die Zeit nach 2020 muss daher gut gewählt werden und in enger Verknüpfung mit den Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität stehen. Wir brauchen insgesamt einen umfassenden Ansatz zur CO2-Vermeidung im Straßenverkehr und ein breites Bündel an Instrumenten und Maßnahmen, die sorgfältig aufeinander abgestimmt sein müssen.“

Mehr Plug-In-Hybride und reine Batteriefahrzeuge

Laut der Studie sind weitere deutliche Emissionsreduktionen technisch möglich, stellen aber wirtschaftlich eine große Herausforderung dar. Denn hierfür müssen insbesondere alternative Antriebstechnologien wie Plug-In-Hybride und reine Batteriefahrzeuge in stärkerem Maße in den Markt gebracht werden. Diese Technologien sind auf absehbare Zeit noch mit deutlichen Mehrkosten verbunden, die letztlich der Verbraucher bei Erwerb eines Neuwagens zahlen muss. Zwar spart der Einsatz neuer Technologien Kraftstoffkosten. Dies kann aber die Mehrkosten in der Regel nicht in gleichem Umfang kompensieren.

„Ich plädiere deshalb für eine offene Diskussion mit allen Betroffenen. Den Rahmen dafür hat der Europäische Rat im Oktober festgelegt. Er hat die EU-Kommission gebeten, nach 2020 weitere Instrumente und Maßnahmen für ein umfassendes und technologieneutrales Konzept zu prüfen. Über ein solches umfassendes Konzept, das auch Anreize für Emissionsminderungen im Fahrzeugbestand erfasst, sollten wir baldmöglichst die Diskussion auf europäischer Ebene beginnen.“

Die derzeit geltende europäische CO2-Gesetzgebung im Pkw-Bereich wurde zuletzt im März 2014 novelliert. Nach der maßgeblichen Verordnung (EG) Nr. 443/2009 müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen der europäischen Pkw-Neuwagenflotte bis zum Jahr 2015 auf 130 g CO2/km und bis Ende des Jahres 2020 auf 95 g CO2/km verringert werden. Insbesondere die mit der Novelle im März 2014 erfolgte Fortschreibung des Zielwerts für die Zeit bis Ende 2020 entspricht einer weiteren Emissionsreduktion um etwa 25 Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen durchschnittlichen Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte im Jahr 2013 (126,7 g CO2/km). Die Europäische Kommission ist aufgefordert, die geltende Regulierung bis Ende 2015 zu überprüfen.

Die Studie „CO2-Emissionsreduktion bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach 2020″ des Instituts für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen wurde im Auftrag des BMWi erstellt. Sie leistet einen wichtigen Diskussionsbeitrag für die Überprüfung und Weiterentwicklung der CO2-Regulierung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen für die Zeit nach 2020.

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