(Ein bisschen) Vorfahrt für E-Mobilität

Verkehrsausschuss billigt Privilegen für Elektrofahrzeuge

Der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 25.02.2015 mit großer Mehrheit der Koalitionsabgeordneten dem (leicht geänderten) Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (18/3418) zugestimmt. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die Elektro-Mobilität fördern: Kommunen sollen demnach Elektroautos künftig beispielsweise kostenlose Parkplätze anbieten dürfen.

Grünes Auto auf Hannover Messe 2014 – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Im Verlauf der Ausschussberatungen änderten die Abgeordneten den Gesetzesentwurf dahingehend, dass die Bestimmung auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2 gelten sollte, soweit sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürften. Dabei handelt es sich vor allem um elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge.

Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden, die zum einen eine Regelung zur Kennzeichnung der E-Autos als formale Voraussetzung für die Bevorrechtigungen schafft, und zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet, auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung entsprechende Bevorrechtigungen einzuführen.

Koalitiosabgeordnete wiesen darauf hin, dass der Gesetzesentwurf nur ein erster Schritt sei. Damit könnten jetzt die Kommunen entscheiden, welche Privilegien Elektrofahrzeuge erhalten sollten. Das gelte auch für die vorgesehene Möglichkeit, Busspuren zu nutzen.

Für die Linksfraktion war das Gesetz „unsinnig“, da es zu größten Teilen nicht in die Realität umgesetzt werde. Zudem forderte die Linke eine vermehrte Förderung der Speicher-Forschung. Bündnis 90/Die Grünen forderte stärkere Kaufanreize für „normale“ Autokäufer, die Abschreibungen nicht nutzen könnten und verwies auf ihren Antrag (18/3912), den der Ausschuss mit großer Mehrheit ablehnte. Über den Gesetzentwurf der Regierung und den Grünen-Antrag muss jetzt der Bundestag entscheiden. (hib/MIK)

->Quelle: bundestag.de/hib