Bundesregierung forciert nachhaltige Stadtentwicklung

Nachhaltige Entwicklung entscheidet sich in Städten

Die Bundesregierung wird das Thema „Nachhaltige Stadtentwicklung“ verstärkt aufgreifen und ihr Engagement im nationalen wie im internationalen Bereich in einem neuen Interministeriellen Arbeitskreis unter Leitung des Bundesumwelt- und Bauministeriums bündeln. Dort sollen Themen wie soziale Stabilisierung, ökologischer Umbau, städtische Infrastrukturen und die Sicherung der Handlungsfähigkeiten der Städte ebenso zur ressortübergreifenden Beratung auf die Tagesordnung kommen wie der deutsche Beitrag zur internationalen Urbanisierungs-Diskussion. Die Einrichtung des Gremiums hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung am 30.03.2015 beschlossen. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützen die Initiative.

Der Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Peter Altmaier, erläuterte den Beschluss: „In den Städten wird sich entscheiden, ob nachhaltige Entwicklung ein Erfolg wird – in Deutschland, in Europa und weltweit. Drei Viertel der Weltbevölkerung werden nach Schätzungen der Vereinten Nationen im Jahr 2050 in Städten leben, in Deutschland sind es heute schon mehr als 70 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist die Art und Weise, wie wir unsere Städte planen und weiterentwickeln, von großer Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung. Es sind die Städte, in denen Fehlentwicklungen und Probleme wie durch ein Brennglas sichtbar werden. Deshalb gilt es, Städte als Treiber nachhaltiger Entwicklung national und international handlungsfähig zu machen.“

Herausforderungen wie Umwelt- und Klimaschutz oder Ressourceneffizienz, aber auch die Sicherung bzw. Schaffung von Beschäftigung, Wohlstand, Innovationen werden weltweit vor allem von den Städten zu meistern sein. Das gilt auch für die Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Für den Staatssekretärsausschuss stehen für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung u. a. folgende Aufgaben im Vordergrund: die soziale Stabilisierung demographisch veränderter Stadtgesellschaften, der ökologische Wandel urbanen Lebens und Wirtschaftens, die Bereitstellung und Erneuerung städtischer Infrastrukturen, die Sicherung fachlicher und organisatorischer wie wirtschaftlicher und finanzieller Handlungsfähigkeiten sowie der Ausbau kooperativer und partizipativer Strukturen und die Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement.

Der Staatssekretärsausschuss verwies auf die erfolgreiche Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden etwa im Rahmen der nationalen Stadtentwicklungspolitik. Der neue Arbeitskreis soll den Austausch und die Kooperation zum Thema „nachhaltige Stadtentwicklung“ ressortübergreifend sowie in Verbindung nationaler mit internationalen Aspekten stärken. Die Bundesregierung trägt der rasanten Verstädterung insbesondere auch in den Entwicklungs- und Schwellenländern Rechnung. Sie will in enger Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und Unternehmen einen sichtbaren Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Im Rahmen des neuen Interministeriellen Arbeitskreises wird daher auch ein bestehender Ressortkreis „Internationale Urbanisierung“ fortgesetzt. Der Ressortkreis erarbeitet zurzeit Leitlinien der Bundesregierung zur internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Urbanisierung.

Die Anfang 2015 vorgelegte Forschungs- und Innovationsagenda der „Nationalen Plattform Zukunftsstadt“ soll die Grundlage für ressortübergreifend abgestimmte Innovationsinitiativen für nachhaltige Stadtentwicklungsvorhaben bilden. Vorbereitet wird ferner die Einrichtung einer nationalen Dialogplattform „Smart Cities“. Diese soll insbesondere die Potenziale moderner Informations- und Vernetzungstechnologien für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Deutschland und darüber hinaus identifizieren.

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