Abregeln

Mit dem sogenannten Einspeisemanagement ist die vom Netzbetreiber vorgenommene Abregelung der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie KWK- und Grubengasanlagen in das Stromnetz gemeint. Diese Zwangsabregelung der Einspeisung wird notwendig, wenn einzelne Abschnitte eines Verteil- oder Übertragungsnetzes überlastet sind und ein solcher Engpass die Versorgungssicherheit bedroht. Konkret bedeutet dies, dass z.B. Windkraftanlagen aus dem Wind gedreht oder Wechselrichter bei Solaranlagen ausgeschaltet werden. Abgeschaltet werden dürfen nur EE-Anlagen mit einer Leistung > 100kW (bei Solar > 30 kW, siehe EEG 2012, §6, Abs. 2).

Die entstandenen Kosten des Einspeisemanagements werden auf die Netznutzungsentgelte umgelegt. Betreiber von konventionellen Kraftwerken, etwa Kohle-, Erdgas- oder auch Atomkraftwerken, unterliegen ebenfalls der Zwangsabregelung zur Unterstützung der Versorgungssicherheit (siehe §13 EnWG), sind jedoch von einer Entschädigung ausgeschlossen, da sie ihre Brennstoffe im Gegensatz zu EE-Anlagenbetreibern zwischenspeichern können. Beim Einspeisemanagement hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die betroffenen Anlagen in drei Schaltstufen abzuregeln – auf 60%, 30% oder auf 0%. In allen drei Fällen ist er nach der Abregelung zu Entschädigungszahlungen an EE-Anlagenbetreiber verpflichtet. (next-kraftwerke.de)

Das Abregeln erfolgt üblicherweise mit den vier Stufen 100, 60 und 30 Prozent sowie ganz abschalten, also 0 Prozent. Die effizienteste und am schnellsten umzusetzende Lösung ist die bereits bei den meisten Energieunternehmen vorhandene Rundsteuertechnik. Bei Anlagen von über 100kW ist die Rundsteuertechnik nicht ausreichend, da zusätzlich eine Übertragung der Einspeiseleistung gefordert wird. Da der Rundsteuerempfänger aber nur in eine Richtung kommuniziert, bedarf es weiterer Technik, zum Beispiel Rundsteuerempfänger in Verbindung mit fernauslesbarem Zähler, Sym² mit Grid-Modul oder Fernwirktechnik – sowohl zum ferngesteuerten Reduzieren der Einspeiseleistung als auch zum Abrufen der Ist-Einspeisung. Ins Netzleitsystem integrierte Smart-Meter können gleichzeitig Messen und Abregeln. Mit dem Einbinden des Zählers in das Netzleitsystem lassen sich im Netz direkt am Einspeisepunkt des Verteilnetzes die Ereignisse messen, die dazu führen, dass abgeregelt werden muss. Die Basis einer solchen Lösung bildet ein multi-modular aufgebauter Zähler, der dem Industriestandard Sym² entspricht (energy20.net – erschienen 2013).

„Abregeln“ bedeutet, dass der Anlage weniger Leistung (Energiefluss) entnommen wird, als technisch möglich. Da Energie erhalten bleibt, muss beim Abregeln von Windenergie in andere Energieformen als elektrische Energie umgewandelt werden. Durch die Rotorblätter von Windturbinen können maximal 59,3% der Energie der bewegten Luftmasse in Rotationsenergie umgewandelt werden. Der Rest verbleibt als Energie in der bewegten Luftmasse beziehungsweise wird in Wärme umgewandelt. Das Abregeln geschieht durch eine leichte Verstellung der Rotorblätter. Das Abregeln von PV und Windkraftanlagen ist eine konkurrenzlos schnelle Anpassung der Erzeugungsleistung an den Bedarf innerhalb von Bruchteilen von Sekunden (PV) beziehungsweise Sekunden (Wind), mit der kaum ein konventionelles Kraftwerk mithalten kann. (top50-solar.de)

Andere beschreiben „Abregeln“ damit, dass überschüssiger Strom von besonderen Kondensatorsspulen des Netzbetreibers aufgenommen und faktisch vernichtet wird.