„Weg zu einer klimagerechten Zukunft“

Die Klima-Allianz Deutschland und VENRO fordern von der Bundesregierung

  • die Unterstützung, ein globales Langfristziel des vollständigen Umstiegs von fossilen auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz so schnell wie möglich und spätestens bis zur Mitte des Jahrhunderts im Pariser Abkommen zu verankern. Dabei muss anerkannt werden, dass die Industrieländer hierbei besonders in der Pflicht sind, ihre Energiesysteme unverzüglich unter den Prämissen des gerechten Wandels umzustellen. Gleichzeitig sollte Unterstützung andere Länder befähigen, ihrerseits eine Umstellung zu beschleunigen.
  • die aktive Unterstützung innerhalb der EU, das Reduktionsziel von minus 20 Prozent Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 30 Prozent zu erhöhen und das Reduktionsziel bis 2030 von mindestens 40 Prozent Emissionsreduktion auf mindestens 55 Prozent anzuheben. Zudem sollte die Bundesregierung dazu beitragen, ein ambitioniertes Zwischenziel von mindestens 40 Prozent für das Jahr 2025 zu formulieren.
  • den Einsatz für einen wirksamen Klimaschutzzyklus im Pariser-Abkommen, bei dem alle nationalen Ziele mit den langfristigen Klima- und Reduktionszielen, der Klimagerechtigkeit und den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen des Klimawandels vereinbar sind und spätestens alle fünf Jahre überprüft und verschärft werden.
  • einen Beschluss zum Kohleausstieg in Deutschland bis spätestens 2040 und die Erarbeitung entsprechender Gesetzesinitiativen.
  • kohärente politische Maßnahmen in allen Ressorts zum Umbau des Energiesystems in Richtung erneuerbare Energien und dezentrale Energieversorgung.
  • die Unterstützung des Globalen Südens, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDC), für eine nachhaltige und bezahlbare erneuerbare Energieversorgung für alle und zur Planung von sozial verträglichen Kohleaustiegsstrategien.
  • sich dafür starkzumachen, dass das Pariser Abkommen die vielfältigen Funktionen einer nachhaltigen Landwirtschaft und kleinbäuerliche Produktionssysteme einbezieht und die Bildungschancen und die ländliche Infrastruktur im Interesse von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern verbessert werden. Die Bundesregierung sollte durch entsprechende Bestimmungen sicherstellen, dass nachhaltige Ressourcennutzung, Ernährungssicherheit und -souveränität und Armutsreduzierung zentrale Kriterien bei der Vergabe von Klimafinanzmitteln in der Landwirtschaft sind. Maßnahmen müssen gleichzeitig die Emissionsreduktionspotenziale und die Anpassung an veränderte Klimabedingungen fördern. Von der durch die Interessen von Industrieländern und multinationalen Agrar- und Lebensmittelkonzernen dominierten Global Alliance for Smart Agriculture sollte sich die Bundesregierung deutlich distanzieren.
  • daran mitzuwirken, dass Industrie- und Schwellenländer ihre Emissionen aus der Landwirtschaft umfassend offenlegen und Maßnahmen zu ihrer Verminderung einleiten.
  • sich in Paris dafür einzusetzen, dass die Priorität armer Länder in der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel liegen muss, um Ziele zur Armutsund Hungerbekämpfung zu erreichen. Dabei bedarf es umfassender Unterstützung durch die Industrieländer  sich für den Verzicht auf eine Anbindung von REDD+ an einen verpflichtenden Kohlenstoffmarkt starkzumachen, damit Waldschutz einen effektiven Beitrag für den Klimaschutz leisten kann. Nur so kann erreicht werden, dass die Emissionseinsparungen im Waldbereich wirklich zusätzlich zu den erforderlichen Reduktionen der Emissionen aus fossilen Brennstoffen sind.
  • sich für eine Fortsetzung der finanziellen Unterstützung im Rahmen von REDD+ einzusetzen, welche auch auf Wald- und Biodiversitätsschutz außerhalb des REDD+- Mechanismus ausgedehnt werden sollte. Hierfür müssen zusätzliche Gelder bereitgestellt und nicht andere Mittel zur öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit gekürzt werden. Zahlungen müssen an die Einhaltung von überprüfbaren Schutzmaßnahmen geknüpft sein, damit die Wahrung der Rechte und Verbesserung der Lebensbedingungen der indigenen und lokalen Bevölkerung und der Erhalt der Biodiversität erreicht werden. Nur so ist Waldschutz auch langfristig wirksam.
  • die internationale Diskussion über Veränderung von Konsum- und Produktionsmustern voranzubringen und konkrete Politiken zu entwickeln, die die Ursachen der Entwaldung angehen und eine nachhaltige, menschenrechtsgebundene Entwicklung der Forst- und Landwirtschaft weltweit unterstützen. Dies betrifft vor allem den Sojaanbau für Massentierhaltung und die Erzeugung von Palmöl für Nahrungsmittelproduktion und Biodiesel.
  • die Vereinbarung eines globalen Anpassungsziels im Pariser Abkommen zur Sicherstellung von Resilienz für alle und die Förderung flexibler, regelmäßig überprüfbarer nationaler Anpassungspläne (National Adaptation Plans, NAPs) sowie die Etablierung von quantitativen Zielen für öffentliche Klimafinanzierung zur Unterstützung von Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
  • eine Stärkung der Anpassungsprinzipien im Abkommen von Paris und in den internationalen Fonds, wie dem Grünen Klimafonds, aufbauend auf den bereits im Cancún Anpassungsrahmenwerk vereinbarten Leitprinzipien. Zentral ist dabei eine Priorisierung besonders verletzlicher Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften und der Achtung, des Schutzes und der Gewährleistung der Menschenrechte sowie von Geschlechtergerechtigkeit und Partizipation.
  • die Verstärkung von Anpassungsmaßnahmen vor 2020 durch eine stärkere Unterstützung des NAP-Prozesses und die Ausweitung der bilateralen Finanzierung von Anpassung.
  • sich dafür starkzumachen, dass die Bewältigung von Klimaschäden und Verlusten konzeptionell und institutionell in das Abkommen von Paris aufgenommen wird, um eine langfristige und umfassende Auseinandersetzung mit dieser wachsenden Herausforderung sicherzustellen.
  • sich aktiv für die effektive und an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Ausgestaltung des internationalen Warschau-Mechanismus einzusetzen und zusätzlich auch für die verursacherbasierte Finanzierung zur Bewältigung von Klimaschäden einzutreten.
  • mehr Unterstützung bei klimawandelbedingten Schäden und Verlusten in Paris zu mobilisieren. Eine Möglichkeit dafür ist die Klimaversicherungsinitiative der G7-Staaten. Konkret zu klären ist, wie besonders arme und betroffene Bevölkerungsgruppen von der Initiative profitieren können und wie die angestrebte Zielmarke von 400 Millionen Menschen erreicht werden kann. Es ist willkommen, dass Versicherer sich konstruktiv in die Debatte einbringen, aber es muss sichergestellt werden, dass am Ende nicht ausschließlich internationale Versicherungskonzerne von ihr profitieren.
  • sich in Paris deutlich zu der Nansen-Initiative zu bekennen und ihre politische Unterstützung zu bekräftigen.
  • die Förderung und Unterstützung weiterer schutz- und menschenrechtsorientierter Kooperationen zwischen Staaten auf den Klimaverhandlungen in Paris im Zusammenhang mit klimabedingter Migration und Vertreibung.
  • die Klimaverhandlungen und hier insbesondere die Arbeit des internationalen Warschau-Mechanismus dazu zu nutzen, den verbindlichen, völkerrechtlichen Schutzanspruch der Betroffenen abzusichern.
  • gemeinsam mit den übrigen Industrieländern unverzüglich einen Plan aufzustellen, wie bis 2020 das 100-Milliarden- Versprechen erfüllt werden soll, inklusive einer konkreten Aussage darüber, wie die Unterstützung aus öffentlichen Geldern zusätzlich zur Entwicklungsfinanzierung in den kommenden Jahren anwachsen soll.
  • die übrigen Klimafonds nicht zu vernachlässigen, auch wenn sich der Grüne Klimafonds allmählich zum wichtigsten Klimafonds entwickeln dürfte, sondern kontinuierlich in den Adaptation Fund sowie den Least Developed Countries Fund einzuzahlen. Diese Fonds unterstützen die armen Länder bei der Anpassung an den Klimawandel bereits erfolgreich, sind jedoch chronisch unterfinanziert.
  • sich für robuste Kriterien für die Klimafinanzierung im Pariser Abkommen als Teil des fairen Beitrags der Geberländer zur globalen Herausforderung des Klimawandels einzusetzen. Wie auch die Minderungsbeiträge sollte die finanzielle Unterstützung in Zyklen organisiert werden. Spätestens alle fünf Jahre würden auf Grundlage von Bedarfsanalysen und unter Einbeziehung des erwarteten Temperaturanstiegs kollektive Ziele für die Unterstützung von Anpassung und von Emissionsminderung in den armen Ländern festgelegt werden. Zur Erfüllung dieser Ziele würden insbesondere die Industrieländer sowie mittlerweile in ihrer Verantwortung für das Verursachen des Klimawandels und in ihrem wirtschaftlichen Wohlstand vergleichbare Länder beitragen. Zudem sollten die Staatengemeinschaft oder Vorreiter-Allianzen innovative Mechanismen für die Schaffung zusätzlicher Mittel einführen, etwa durch die CO2-Bepreisung von Emissionen aus dem internationalen Flug- und Schiffsverkehr, zwei Sektoren, deren Emissionen bisher durch keine wirksame Vereinbarung geregelt werden.

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