Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung

Zwei Säulen – Anpassung und Vermeidung

„Die Bundesregierung hat sich dem Leitprinzip einer nachhaltigen, global- und zukunftsverantwortlichen Entwicklung verpflichtet“, beginnt die Mitteilung des BUMB zum Aktionsprogramm 2020 der Bundesregierung. Entsprechend muss eine verantwortungsvolle Klimapolitik immer auf zwei Säulen stehen. Sie muss erstens dazu beitragen, dass die durchschnittliche Erderwärmung die 2-Grad-Grenze nicht überschreitet. Sie muss zweitens aber auch Risiken erkennen und sich auf die auch bei einer gemäßigten Erderwärmung nicht vermeidbaren Folgen von Klimaveränderungen vorbereiten. Anpassung ist weder leichter noch billiger als Vermeidung. Beides ist daher im Zeitalter des Klimawandels unverzichtbar.

Mit dem am 03.12.2014 beschlossenen Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 legte die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen fest, um das 2020-Ziel zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Klimaschutzplan 2050 erarbeitet, der die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Ziel im Jahr 2050 beschreibt und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegt..

Mit diesem Programm soll sichergestellt werden, dass Deutschland sein nationales Klimaschutzziel einer Emissionsminderung um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 erreicht. Dazu sollen alle Sektoren einen Beitrag leisten. Dabei sollen 22 Millionen Tonnen [[CO2]] unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels zusätzlich eingespart werden. Im Rahmen der Konkretisierung des Aktionsprogramms wurde beschlossen, dass KWK-Anlagen eine zusätzliche Emissionsminderung von 4 Millionen Tonnen [[CO2]] bis zum Jahr 2020 erbringen sollen.

->Quellen und Programm: