Kohle-Stromer sollen haften

Kohle-Konzerne für Folgekosten in die Pflicht nehmen

Nach dem Atom jetzt die Kohle: Die Braunkohle-Stromer Vattenfall, RWE und Mibrag sollen für die Folgekosten ihrer Tagebaue haften – so eine aktuelle Studie unter dem Titel „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“ des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland, des BUND, der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die Autoren fordern die Politik auf, schnell zu handeln, um Mittel für die Bewältigung der Langzeitschäden, vor allem der Renaturierung zu sichern.

Denn diese finanziellen Mittel seien bei Vattenfall, RWE und MIBRAG bislang nicht ausreichend gesichert. Ohne rasches politisches Handeln aber könnten die Steuerzahler auf den Braunkohle-Folgekosten sitzen bleiben, so Dominik Schäuble und Daniela Setton vom IASS. Die Studie belegt außerdem, dass die Berechnung der Folgekosten der Tagebaue und die entsprechenden finanziellen Rückstellungen der Konzerne intransparent vorgenommen und nicht von unabhängiger Seite überprüft werden. Dies berge die Gefahr, dass Braunkohle-Unternehmen wie RWE oder Vattenfall insgesamt zu geringe Rückstellungen bildeten.

Geschäftsaussichten der Braunkohlekonzerne negativ

Ein weiteres Risiko entstehe dadurch, dass die Betreiber der Tagebaue das Geld nicht real zurücklegten, sondern völlig frei verwenden dürften. Deshalb könnten bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung der Unternehmen die Mittel für die Beseitigung der Folgeschäden später nicht verfügbar sein. Tatsächlich werden die Geschäftsaussichten der Braunkohlekonzerne negativ bewertet. RWE ist in starken finanziellen Schwierigkeiten und Vattenfall will sein Braunkohlegeschäft möglichst rasch an den Investor EPH abstoßen. Angesichts dieser Entwicklungen besteht ein hohes Risiko, dass die Energiekonzerne die von ihnen verursachten Schäden nicht in vollem Umfang tragen könnten.  „Gerade mit Blick auf den Verkauf der Vattenfall-Braunkohlesparte sollte sichergestellt werden, dass im Insolvenzfall die Konzerne auch langfristig haften“, sagte die Energieexpertin Swantje Fiedler vom FÖS.

Die Studienautoren forderten zunächst ein unabhängiges Kostengutachten. Dieses müsse prüfen, wie hoch Kosten und Risiken für die Renaturierung und langfristige Nachsorge der Braunkohletagebaue seien. Die Folgekosten der Braunkohle müssen in einem unabhängigen Gutachten detailliert untersucht und die Rückstellungen der Unternehmen damit einer öffentlichen Transparenz-Kontrolle unterzogen werden”, sagte Dominik Schäuble vom IASS.

Sicherheitsleistungen einbehalten

Als sofort umsetzbare Maßnahme zur Absicherung der Folgekosten sollten die Landesregierungen ihre jeweiligen Bergbehörden anweisen, so genannte Sicherheitsleistungen einzubehalten. Dafür böten sich insbesondere Bankbürgschaften und Versicherungen an, da diese insolvenzfest seien. Darüber hinaus regt die Studie die Prüfung eines öffentlich-rechtlichen Fonds an, in den die Betreiber einzahlen müssten. Ein solcher Fonds sei für die Bedienung der Langzeitfolgekosten besonders geeignet und erhöhe die Transparenz und Sicherheit der Einlagen.

Die Auftraggeber der Studie warnten davor, dass sich die Braunkohlekonzerne aus der Verantwortung ziehen. Nach jetziger Lage seien bei Umstrukturierungen, finanziellen Engpässen oder Pleiten der Unternehmen ganz schnell die Steuerzahler in der Verantwortung. In Zeiten, in denen RWE keine Dividende mehr ausschütte und Vattenfall dem Käufer seiner Braunkohlesparte eine 1,7 Milliarden schwere Mitgift übertragen müsse, dürften die Bundes- und Länderregierungen das Problem nicht verdrängen. Schon jetzt gebe es Beispiele, in denen die Allgemeinheit für die Bergbauschäden zahle. Vor allem für Langzeitfolgen wie Gewässerbelastungen oder unerwarteten Schäden durch Grundwasseranstieg seien Lasten und Kosten bisher kaum untersucht und beziffert. Die Bundesregierung und die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen seien in der Pflicht, rechtzeitig angemessen vorzusorgen.

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