Plastiktüten-Verordnung tritt in Kraft

Hendricks will deutlich weniger Kunststofftragetaschen

Plastiktüten - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftDer Verbrauch an Plastiktüten soll in den kommenden zehn Jahren fast halbiert werden. Das ist das Ziel einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handelsverband Deutschland (HDE) und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Der HDE sagt darin zu, für Kunststofftragetaschen zukünftig ein Entgelt zu verlangen. Weitere Handelsverbände und Unternehmen wollen sich an der Vereinbarung zu beteiligen.

Barbara Hendricks: „Plastiktüten sind oft überflüssig und sie könnten durch wiederverwendbare Tragetaschen ersetzt werden. Der Verbrauch kann und muss weiter gesenkt werden. Das spart Ressourcen und fördert einen nachhaltigen Umgang mit Plastikverpackungen.“

Deutschland: Von 71 auf 40 Stück

Die im Mai 2015 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2015/720 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2015 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG betreffend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen will den Verbrauch sogenannter „leichter Kunststofftragetaschen“ mit einer Wandstärke bis zu 50 Mikrometer bis zum Ende des Jahres 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende des Jahres 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr verringern. In Deutschland liegt der Verbrauch zurzeit bei 71 Stück pro Person und Jahr.

Deutschland setzt diese Vorgaben vorerst mit einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handel und dem BUMB um. Diese tritt zum 01.07.2016 in Kraft und bezieht auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt werden. Hendricks: „Wir werden genau hinschauen, wie gut die Vereinbarung umgesetzt wird.

Spätestens nach zwei Jahren muss gewährleistet sein, dass mindestens 80 Prozent der gehandelten Tüten, nur noch gegen ein Entgelt abgegeben werden.“ Der Handel verpflichtet sich darüber hinaus, jährlich einen unabhängigen Monitoring-Bericht zum Erfolg seiner Maßnahmen vorzulegen.

Nach zwei Jahren prüft das BMUB, ob das langfristige Reduktionsziel der EU-Richtlinie erreicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann das BMUB die Vereinbarung kündigen und durch eine ordnungsrechtliche Maßnahme zu ersetzen. Umweltorganisationen fordern das jetzt schon.

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