Elektromobilität stärker steuerlich gefördert

Zusätzlich zur Kaufprämie weitere Anreize

Einer Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion zufolge hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Elektromobilität durch ein Bündel von Maßnahmen zu fördern. Ein am 22.09.2016 beschlossener Gesetzentwurf ergänzt den vorgesehenen Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Zielvorgaben für Elektrofahrzeuge bei der öffentlichen Beschaffung und die zeitlich befristete Kaufprämie.

E-Mobilität - Deutsche Öko-Autos - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für SolarifyIm Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung zwischen 2016 und 2020 von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum 01.01.2016 auf zehn Jahre zu verlängern und zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu erweitern.

Arbeitgeber sollen sich außerdem durch einen steuerlichen Anreiz stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können.

Die SPD-Fraktion hat sich in den Gesetzesberatungen für weitere Verbesserungen eingesetzt. So hat die Koalition die Steuerbefreiung des Aufladens beim Arbeitgeber über die privaten Elektroautos hinaus auch auf Dienstwagen ausgeweitet. Außerdem hat die SPD-Fraktion das steuerfreie Aufladen in allen Betriebsteilen des Arbeitsgebers ermöglicht.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr werden Entlastungen bei der Kraftfahrzeugsteuer und bei der Einkommensteuer auf den Weg gebracht. Damit schafft die Koalition zusätzlich zur Kaufprämie weitere Anreize, um Elektroautos anzuschaffen.

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