Grüne fordern Exportstopp
Regierung gegen Uranausfuhren machtlos

Grüner Antrag – Linke-Anfrage

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den sofortigen Exportstopp für Brennelemente-Lieferungen an die belgischen Atomkraftwerke Doel und Tihange. Grundsätzlich sollen keine, die deutsche Sicherheit gefährdenden Ausfuhrgenehmigungen mehr erteilt werden. Die Bundesregierung sieht derweil auf Anfrage der Linken „keine rechtlich belastbare Grundlage“, die Ausfuhrerlaubnis von Kernbrennstoffen aufgrund von Sicherheitsbedenken zu verweigern – sofern der Betrieb ausländischer Atomkraftwerke von den zuständigen Behörden genehmigt worden sei.

Des Weiteren fordern die Grünen in einem Antrag (18/9676) die Bundesregierung auf, „im Sinne der Vollendung eines konsequenten und glaubwürdigen Ausstiegs aus der Nutzung der Atomenergie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer den für die inländische Entsorgung erforderlichen) zu schaffen“.

Die Fraktion bezieht sich dabei – ebenso wie die Linke in ihrer Anfrage (s.u.) – auf § 3, Abs. 3,2 Atomgesetz, der besagt, „dass die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden“ dürfen. Die Abgeordneten sind überzeugt, dass der „Export gefertigter Brennelemente und deren Nutzung in den Atomkraftwerken Doel und Tihange sowie Fessenheim, Cattenom, Beznau und Leibstadt“ direkt zur Sicherheitsgefährdung Deutschlands beiträgt.

Der Antrag im Wortlaut

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. einen sofortigen Exportstopp für die Brennelemente-Lieferungen mit aktuellen Ausfuhrgenehmigungen der ANF Lingen zu den belgischen Atomkraftwerken Doel und Tihange anzuordnen, da Ausfuhrgenehmigungen für Brennelemente in diese AKW gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz nicht mehr erteilt werden dürfen;
  2. grundlegend keine Ausfuhrgenehmigungen in die deutsche Sicherheit gefährdende Risiko-AKW wie Doel und Tihange in Belgien, Fessenheim und Cattenom in Frankreich oder Beznau und Leibstadt in der Schweiz zu erteilen;
  3. im Sinne der Vollendung eines konsequenten und glaubwürdigen Ausstiegs aus der Nutzung der Atomenergie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer den für die inländische Entsorgung erforderlichen) zu schaffen. Dies gilt insbesondere für die Urananreicherungsanlage Urenco in Gronau und die Brennelementefabrik ANF in Lingen (vgl. auch Bundesratsdrucksachen 147/12 und 390/15).“

„Widerruf vorhandener Genehmigungen kann nicht erfolgen“