Jetzt wird es Gesetz: AKW-Betreiber können sich freikaufen

Gesetzentwurf: Bund übernimmt Atom-Endlagerung

Atomkraftwerkbetreiber sollen zwar weiterhin für den Rückbau ihrer AKW aufkommen müssen, werden aber gegen Einzahlung in den geplanten Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 22.11.2016. Das sehe der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung (18/10353) vor.

AKW Neckarwestheim - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft 20150505

AKW Neckarwestheim – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Die Kraftwerksbetreiber sollen danach für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig bleiben. „Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen“, heißt es in dem Entwurf. Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber tragen. Dazu müssen sie 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds einzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds endgültig beenden.

Laut Gesetzentwurf sollen mit dem Risikoaufschlag die über die kalkulierten Entsorgungskosten hinausgehenden finanziellen Risiken abgedeckt werden. Sollte ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht zahlen, soll er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechende Mittel einzuzahlen. Diese Nachhaftung erstreckt sich auch auf Zinsrisiken, die dem Fonds entstehen könnten. Von der Pflicht zur Zahlung von Ertragsteuern wird der Fonds freigestellt.

Nachhaftung

Die bisherigen Zwischenlager sollen bis zum 01.01.2019 (teilweise auch 01.01.2020) auf den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber übertragen werden. Dieser Betreiber hat nach dem Entwurf die Möglichkeit, ein zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zu errichten. Dieses Lager hätte dann die Funktion eines Eingangslagers für das Endlager Schachtanlage Konrad. Diese Option müsse aber wirtschaftlich sein.

Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen. „Die Nachhaftung umfasst die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke, die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle, die Zahlungsverpflichtungen an den mit diesem Gesetzentwurf errichteten Fonds sowie die im Falle der Nichtzahlung des Risikoaufschlags bestehende Haftung für Kostensteigerungen bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle“. Die Nachhaftung diene „dem Schutz von Staat und Gesellschaft vor den erheblichen finanziellen Risiken, die eine Zahlungsunfähigkeit der verantwortlichen Betreibergesellschaft mit sich brächte“, heißt es weiter. (hib 684/2016 – HLE)

Solarify logoSolarify meint: Ob diese Regelung, nämlich: die Atom-Kraftwerker durch Freikauf davonkommen zu lassen – und sei es mit zwei blauen Augen; denn Bankrotts (mit denen dieselben stets drohten) helfen auch niemandem – das Vertrauen in den Staat, das Parlament, die Regierung – ja, die Demokratie überhaupt – zu stärken imstande sein wird, darf füglich  bezweifelt werden.

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