Windgeneratoren ohne Gesundheitsrisiko

UBA-Studie bestätigt Widerlegung der gegnerischen Argumente

Am 20.12.2016 veröffentlichte das Umweltbundesamt (UBA) die Untersuchung „Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen“. Der EE-Experte Hans-Josef Fell bedauerte jetzt, dass die Studie „leider kaum Beachtung“ fand, dabei habe sie die Argumente von Windkraftgegnern schlüssig widerlegt: Die gesundheitlichen Gefährdungen seien bei Einhaltung aller Vorschriften als „sehr gering“ einzuschätzen.

Die Studie untersuchte die Auswirkungen von hörbarem und nicht hörbarem Schall, Schattenwurf und Stroboskopeffekt, Lichtemissionen, Eiswurf und indirekte Wirkungen durch subjektive Wirkungen. Dazu trug das UBA die Ergebnisse mehrerer Studien zusammen und kam zu dem Schluss, dass insgesamt gesehen für den Schutz der menschlichen Gesundheit bereits die meisten Probleme gelöst worden sind – fasst Fell zusammen.

Windgeneratoren im Osten von Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

In der öffentlichen Diskussion gehe es vor allem um den nicht hörbaren „Infraschall“. Bislang sei es aber wissenschaftlich nicht belegt, dass der Imissionens-Schallpegel in der Nähe von Windenergieanlagen gesundheitsschädliche Auswirkungen habe. Die üblichen Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen seien zudem so bestimmt, dass sowohl die Hörschwelle als auch die niedrigere Hör-­ und Wahrnehmungsschwelle im Infraschallbereich nicht erreicht würden. Hinzu komme, dass die von Windenergieanlagen ausgehenden Geräusche nur ein Teil der natürlichen Geräuschquellen seien, die uns in unserem Alltag umgäben.

Dies bestätigten auch umfangreiche Geräuschimmissionsmessungen an Windenergieanlagen. Diese Messungen kämen zum Teil auch aus Bayern, wo die 10-H-Regelung zu einem Stillstand des Ausbaus geführt habe. Unter anderem würden auch hier oft als Begründung Infraschall, Lärmbelästigung und Sichtfeldbeeinträchtigungen genannt. Insgesamt seien die Begründungen zur Einführung der 10-H-Regelung nicht nachvollziehbar gewesen. Um überhaupt wieder einen Ausbau erreichen zu können und die Energiewende vor allem in Bayern wieder vorantreiben zu können, müsse die Regelung wieder abgeschafft werden.

Im Rahmen des Genehmigungsantrages müsse zudem nachgewiesen werden, dass die Sichtfeldeinschränkungen und Beschattung durch Windenergieanlagen ein gewisses Maß nicht überschritten. Auch ein Risiko für photosensible Anfälle bestehe aufgrund der geringen Rotationsgeschwindigkeit nicht. Die Verwendung von nur schwach reflektierender und matter Farbe reduziere zudem die Auswirkungen.

[note Aus der UBA-Medienmitteilung: „Häufig werden gesundheitliche Argumente angeführt, um sich gegen den Bau von Windenergieanlagen auszusprechen. In diesem Zusammenhang werden visuelle Effekte (zum Beispiel Schattenwurf, Stroboskopeffekte oder die Hinderniskennzeichnung) und Lärmbelästigungseffekte als potenzielle Belastungen für die menschliche Gesundheit genannt. Für viele der kritisierten Effekte (wie zum Beispiel die Stroboskopeffekte) wurden bereits technische Lösungen (matte Lackierungen der Windenergieanlagen) gefunden. Andere Belastungen sind komplexer und häufig nicht durch technische Maßnahmen zu verhindern, weil nicht zuletzt auch die persönliche Einstellung gegenüber Windenergieanlagen darüber entscheidet, wie stark sich Personen von diesen belästigt fühlen. Die Energiewende und damit die vollständige Umstellung auf die Nutzung erneuerbarer Energiequellen in der Energieversorgung ist nötig, um zukünftige Generationen in Deutschland nachhaltig mit Energie versorgen zu können. Fossile Energieträger wie Öl, Kohle oder Gas sind endlich und bei der Verbrennung entstehen zahlreiche gesundheitsschädliche Stoffe wie Feinstäube oder Schwermetalle sowie klimaschädliche Treibhausgase wie CO2. Die negativen gesundheitlichen Folgen dieser schädlichen Substanzen für den Menschen stehen außer Frage. Auch die Atomenergie ist aufgrund der hohen Risiken für Mensch und Umwelt keine nachhaltige Lösung.“]

Die eben eingeführten Ausschreibungen seien dazu definitiv der falsche Weg. Von der Bundesregierung verlangt Fell aktive Aufklärungsarbeit, damit den wissenschaftlich nicht belegbaren Falschbehauptungen der Windkraftgegner entgegengetreten werden könne. Die Akzeptanz der Energiewende insgesamt stehe auf dem Spiel. Fell: „Die Fake News und Lügen der Windkraftgegner, zum Beispiel Infraschall aus Windkraft sei gesundheitsgefährdend, dürfen nicht länger toleriert werden.“

->Quellen: