Solarstrom für Mietwohnungen

BMWi will künftig Mieterstrom fördern

Bis zu 3,8 Millionen Wohnungen könnten künftig mit Mieterstrom aus Sonnenenergie versorgt werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Mieterstrom – Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen“, die von der Prognos AG und der Kanzlei Boos Hummel & Wegerich im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt wurde.

PV-Dach auf Mietshaus - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

PV-Dach auf Mietshaus – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die Studie ordne das Thema rechtlich ein und gebe einen Überblick über die Organisationsformen, die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen, wie die Presseabteilung des BMWi am 24.01.2017 mitteilte.

Staatssekretär Baake dazu: „Mit dem EEG 2017 haben wir uns vorgenommen, künftig auch Mieter stärker bei der Umsetzung der Energiewende einzubeziehen. Mieterstrom kann auch ein Baustein sein, dem Ausbau der Photovoltaik neuen Auftrieb zu verleihen. Deswegen haben wir uns im Bundeswirtschaftsministerium mit der Studie die rechtliche und wirtschaftliche Situation von Modellen für Mieterstrom genauer angeschaut. Jetzt haben wir eine gute Grundlage für die Ausgestaltung einer zukünftigen Förderung.“

In bereits existierenden Modellen für Mieterstrom werde Strom aus einer dezentralen Erzeugungsanlage in unmittelbarer räumlicher Nähe – meistens im selben Wohngebäude – an Kunden geliefert. Die Studie zeige: In vielen Fällen lohne es sich für Gebäudeeigentümer, Vermieter und weitere Akteure nicht, das Potenzial zu erschließen. Eine Förderung würde die Anzahl der rentablen Projekte deutlich erhöhen. Die Studie zeige auch, dass man Mieterstrom mit einer direkten Vergütung zielgenauer und differenzierter fördern könne als mit einer pauschalen Verringerung der EEG-Umlage.

Untersucht wurde auch, wie groß das Potenzial für Mieterstrommodelle in Deutschland ist. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden können.

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