PV-Handelsbarrieren gegen China bleiben

EuGH bestätigt Antidumping-Zölle

Mit dem Satz „mit Urteilen von heute weist das Gericht alle Klagen ab und bestätigt sämtliche vom Rat festgesetzten endgültigen Zölle“ hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 28.02.2017 entschieden, dass die Strafzölle auf importierte Billig-Solarmodule aus China rechtmäßig sind.  Die EU hatte 2013 die Zölle verhängt, um die heimischen Unternehmen – allen voran der deutsche Marktführer Solarworld – zu schützen. „Ohne diesen Schutz hätten wir in Deutschland den Großteil der Produktion verloren“, sagte Milan Nitzschke, Präsident der Lobbygruppe EU Pro Sun, die für die Zölle gekämpft hatte – und nebenbei Sprecher von Solarworld.

PV-Anlage bei Bitterfeld – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

26 chinesische Hersteller, die von diesen Zöllen (zum Satz von durchschnittlich 47,7 %) betroffen sind, haben beim Gericht der Europäischen Union auf Nichtigerklärung der betreffenden Antidumping – und Antisubventionsmaßnahmen geklagt und einen zollfreien Zugang zur EU verlangt. Sie stünden ebenso im Wettbewerb wie ihre europäischen Konkurrenten. Derweil bereitet die EU-Kommission die Verlängerung der Solarzölle um weitere 18 Monate vor. Schon am 01.03.2017 könnte sie beschlossen werden; kurz vor dem Ende der bisherigen Regelung.

 Das Gericht (Curia) wies das Vorbringen zurück, „dass der Satz der vom Rat festgesetzten Zölle über das hinausschieße, was erforderlich gewesen wäre, um den Schaden wiedergutzumachen, der dem Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren entstanden sei. Sonstige mögliche Schadensursachen wie z. B. die Einfuhren aus Taiwan, die Kürzung der Beihilferegelungen in bestimmten Mitgliedstaaten, die Rohstoffpreise, die Einfuhren von Zellen und Modulen aus China durch Hersteller in der Union oder aber die Finanzkrise wurden nämlich nach den Feststellungen des Gerichts von den Unionsorgane n eingehend und substantiiert bewertet. Die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Union wurden nach den Ausführungen des Gerichts von den schädigenden Wirkungen der gedumpten Einfuhren gebührend unterschieden und abgegrenzt, aber von keinem dieser Faktoren wurde angenommen, dass er den festgestellten Kausal zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren aus China und dem empfindlichen Schaden für den Wirtschaftszweig der Union unterbrechen könne. Außerdem haben die Unternehmen, die sich gegen die Antidumping – und Antisubventionsmaßnahmen wenden, vor dem Gericht weder Argumente noch Beweise präsentiert, die sich für den Nachweis eignen, dass sich die vorstehend genannten Faktoren in einem Maß ausgewirkt haben, dass ein Schaden für den Wirtschaftszweig der Union und der Kausalzusammenhang zwischen diesem Schaden und den fraglichen Einfuhren nicht mehr glaubhaft waren. Diese Faktoren haben somit nicht zu irgendeiner spürbaren Schädigung geführt, die die Unionsorgane den untersuchten Einfuhren nicht hätten zurechnen dürfen.“

Michael Bauchmüller beschrieb in der Süddeutschen Zeitung das Für und Wider der Anti-Dumping-Zölle: Ob diese den deutschen Solar-Unternehmen nutzten, darüber schieden sich die Geister: „Denn der Kundschaft in Deutschland beschert der Außenschutz auch höhere Modulpreise, als sie am Weltmarkt üblich sind. ‚Seit Einführung der Mindestpreise und Zölle ging europaweit die Zahl der neu installierten Photovoltaikanlagen drastisch zurück‘, klagt etwa Franz Untersteller, Grünen-Umweltminister in Baden-Württemberg. ‚Wenn wir den Ausbau wieder verstärkt ankurbeln wollen, müssen auch wir Europäer von den gesunkenen Herstellungskosten profitieren dürfen.‘ Die Zeit sei reif für ein Ende der Zölle. Ähnlich sehen das viele Firmen, die hierzulande Hausbesitzer von der Photovoltaik überzeugen wollen – aber dafür auf künstlich verteuerte Module zurückgreifen müssen. Der Streit über Sinn und Unsinn der Zölle spaltet die Solarbranche.“

BSW-Solar-Geschäftsführer Carsten Körnig zur Frage, ob der leise Solar-Aufschwung trotz oder wegen der Zölle eingesetzt hat: „Offensichtlich spricht es sich zunehmend herum, dass sich Solaranlagen wieder rechnen“. Endlich stünden die Zeichen wieder auf Wachstum – die Sonnenfinsternis sei vorbei.
Die Curia abschließend: „Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.“
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