Bundestag: Experten uneins über Netzausbau

Stromnetzbetreiber loben Ausbaugesetz – Verbraucher zweifeln

Der Ausbau der Stromnetze war am 15.04.2013 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie mit elf Sachverständigen. Die Übertragungsnetzbetreiber begrüßten dabei den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (17/12638). Zum Beispiel erklärte der Netzbetreiber 50hertz, schon jetzt sei eine positive Dynamik beim Netzausbau zu beobachten: „Aufgrund des gestiegenen politischen Rückhalts wurden bei einer Vielzahl von Genehmigungsverfahren und Bautätigkeiten viele wichtige Fortschritte erzielt.“ Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion sagte, die gesetzliche Fortschreibung der Notwendigkeit von Leitungsverbindungen für die Bewältigung des Transportbedarfs in den elektrischen Höchstspannungsnetzen sei eine wesentliche Voraussetzung, um den Netzausbau in den kommenden Jahren zeitgerecht umsetzen zu können.

36 Planungen für 10 Milliarden (ohne Kabel)

In dem Gesetzentwurf wird für insgesamt 36 Bauplanungen von Höchstspannungsleitungen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Eine Rechtswegverkürzung soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Für die Realisierung der in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Vorhaben werden Kosten in Höhe von schätzungsweise zehn Milliarden Euro entstehen. Dabei sind Mehrkosten für Erdkabel noch nicht berücksichtigt.

Bundesratsinitiative pro-Erdkabel abgeschmettert

Außerdem ging es um einen vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (17/11369). Damit soll der Vorrang der Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck kommen. Die Länderkammer verlangte in ihrem Gesetzentwurf, dass der Vorrang der Erdverkabelung beim Stromnetzausbau deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck komme. Obwohl die Erdverkabelung unter bestimmten Voraussetzungen die Vorzugsvariante sei, werde dies von den Vorhabenträgern infrage gestellt. Da der Bau von Freileitungen auf immer weniger Akzeptanz bei den Betroffenen stoße, komme es zu Verzögerungen beim Leitungsbau. Die Forderung des Bundesrates, eine weitergehende Option zur Erdverkabelung in den Gesetzentwurf aufzunehmen, lehnt die Bundesregierung jedoch ab.