Sigmar Gabriel ist nicht zu beneiden. Der erste Energieminister der Republik hat mit der Reform des EEG (und des gesamten Strommarktes samt anzuschiebender Energiewende) den schwierigsten Part erwischt. Er findet sich in einem kakophonen Stimmenwirrwarr einander widersprechender Forderungen, Ablehnungen, Vor- und Ratschläge wieder. Von Letzteren sagte Johannes Rau einmal, sie seien auch Schläge. Der außen stehende Beobachter bekommt dabei den Eindruck, dass es allen drinnen Befindlichen jeweils ausschließlich um ihre eigenen Interessen geht – getreu dem alten Kalauer-Motto: Wenn jeder nur an sich denkt, ist an alle gedacht. Nur – ob es Gabriel allen wird recht machen können? Kaum.
Dennoch erlauben wir uns an dieser Stelle, auf eine Gegebenheit hinzuweisen, die durchaus noch ein wenig Aufmerksamkeit des Ministers und seiner Beamten verdient: Die im Entwurf stehende – und bereits für grundgesetz-fest befundene – EEG-Umlage auch für den Eigenverbrauch. Etliche deutsche Unternehmen produzieren, teils bereits seit Jahren, ihren Strom ganz oder teilweise selbst. Diesen nun mit Abgaben zu belegen, könnte sich als Problem heraus stellen. Als immer wieder gern genommene Begründung muss in so manchen Diskussionsrunden der arme Hartz-IV Empfänger herhalten, der dem Zahnarzt-Nachbarn zuerst die PV-Anlage auf dem Dach subventioniert, mit deren Hilfe dieser sich dann auf Kosten des Ersteren aus der Solidargemeinschaft der Stromkunden verabschiede. Doch was hierbei immer ebenso gern übersehen wird: Der Arme trägt in wesentlich größerem Maßstab zu den Gewinnen der großen EVU bei, die an der Börse sinkende Stromkpreise nicht an ihre Kundschaft weitergeben. weiterlesen…