EU-Kommission verlangt Teil-Rückzahlung der EEG-Befreiungen
Nur für 2013 und 2014 – überwiegender Teil genehmigt
„Nach einer eingehenden Prüfung ist die Europäische Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien, die im Rahmen des EEG 2012 gewährt wurden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen“, so beginnt eine Pressemitteilung der EU-Kommission, die Solarify dokumentiert. Ferner habe sie den überwiegenden Teil der stromintensiven Unternehmen gewährten Teilbefreiungen von einer Umlage genehmigt, mit der die Förderung erneuerbarer Energien finanziert werden soll. weiterlesen…