Abschalteinrichtung illegal, Betriebserlaubnis erloschen
Urteil des Landgerichts München II: VW verliert reihenweise im Abgas-Skandal
Das Landgericht München II hat einen Händler zur Rücknahme eines manipulierten VW Golf verurteilt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen erloschen sei und dass der Vortrag von VW, es werde keine illegale Abschalteinrichtung verwendet, offensichtlich falsch sei. Es liege eine illegale Abschalteinrichtung vor, urteilte das Gericht (AZ 12 O 1482/16). Eine Mitteilung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Lahr. weiterlesen…