Bayerns Staatsregierung missachtet „dreist“ Diesel-Urteil
„Novum in der Rechtsgeschichte“ – noch’n Zwangsgeld gegen Freistaat
Das Verwaltungsgericht München hat am 29.01.2017 nach mündlicher Verhandlung (erneut) ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro gegen den Freistaat Bayern festgesetzt und der Staatsregierung ein weiteres in Höhe von wieder 4.000 Euro angedroht (AZ M 19 X 17.5464). Das Gericht warf der bayerischen Umweltministerin Ulrike Scharf dreiste Missachtung eines Gerichtsurteils vor, das den Freistaat zu einem Konzept für Fahrverbote zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten verpflichtet. Es sei ein „Novum in der Rechtsgeschichte“ und „auch ein Unding“, dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl. Die Staatsregierung lehnt Diesel-Fahrverbote ab und war deshalb bereits zum zweiten Mal von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verklagt worden. weiterlesen…