Fahrverbote können kommen
Bundesverwaltungsgericht empfiehlt zudem blaue Plakette – BUND: „Umweltpolitische Ohrfeige für Bundesregierung“
Diesel-Fahrverbote sind generell zulässig: Das oberste Verwaltungsgericht des Bundes in Leipzig hat am 27.02.18 die Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen „überwiegend“ zurückgewiesen: Fahrverbote für Dieselautos in deutschen Städten sind damit nach geltendem Recht grundsätzlich möglich. „Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten,“ so die Medienmitteilung über das Urteil wörtlich. Das BVerwG empfahl darüber hinaus die blaue Plakette. weiterlesen…