Deutschland blockiert französische Ermittlungen im Dieselskandal

Deutsche Behörden kooperieren nicht – VW-Diess beschuldigt

Französische Richter, die den Skandal um die manipulierten Volkswagen-Motoren untersuchen, beklagen mangelnde Kooperationsbereitschaft der deutschen Justiz. Die deutsche Seite rechtfertigt ihr Zögern damit, die französischen Anfragen könnten die eigenen Untersuchungen behindern.  Als erste  Zeitung veröffentlichte Le Parisien die schwerwiegende Information. (Foto: „We are sorry that we got caught“ Brandalism Reklame-Kunstwerk VW während COP21- Foto © Barnbrook brandalism.org.uk – CC BY-SA 4.0)

Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte nach dem Ausbruch des Dieselgate-Skandals 2016 und 2017 zwei Ermittlungen wegen schweren Betrugs eröffnet. Ende Juli (2018) äußerten nun die drei für den französischen Teil der Volkswagen-Ermittlungen zuständigen Richter Nicolas Aubertin, Carole Ramet und Sylvie Mouchel ihre Frustration schwarz auf weiß: In einem Brief, den die Redakteure von Le Parisien einsehen konnten, äußerten die drei ihre sinkende Hoffnung, dass die Ermittlungen bald erfolgreich sein würden.

Denn die Ermittlungen in Frankreich sind vorerst festgefahren. 2017 wurden zwar Volkswagenvertreter in Paris als Zeugen vernommen. Le Parisien: „Seitdem – nichts. Oder fast nichts. Die französischen Richter haben jedoch nicht Däumchen gedreht. Sie haben die Verfahren und Anträge auf Akteneinsicht vervielfacht. Vergeblich.“

Volkswagen habe bei der ersten Anhörung die Aussage verweigert, so die Richter in ihrem Schreiben. Die Wolfsburger spielten zudem auf Zeit, indem sie ohnehin zeitraubende Verfahren zusätzlich verzögern. Der multinationale Konzern habe „gegen eine unserer Entscheidungen über die Übersetzung der in der Akte enthaltenen Dokumente ins Deutsche Widerspruch eingelegt“, beklagten die Richter.

Aber auch die deutsche Justiz verhalte sich destruktiv: „Unsere Untersuchungen hängen vom guten Willen der deutschen Justizbehörden ab“, betonen die drei französischen Richter, aber Le Parisien beklagt, dass dieser Wille nicht existiere.Wir haben der Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits drei förmliche Anträge auf Unterlagen gestellt – erfolglos.“ Vorerst bleibt ihnen aber nichts anderes, als ihren Ärger zu verbeißen. Sie dürfen ohne Zustimmung der deutschen Gerichte nicht in Deutschland ermitteln.

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