Konsultation zum Nationalen Energie- und Klimaplan gestartet

Neues Planungs- und Monitoringinstrument

Die EU-Mitgliedstaaten sollen bis Ende 2019 Nationale Energie- und Klimapläne bei der EU-Kommission einreichen. Im Dezember 2018 hat die Bundesregierung den Entwurf ihres Nationalen Energie- und Klimaplans veröffentlicht. Am 14.06.2019 startete einer BMWi-Medienmitteilung zufolge das Online-Konsultationsverfahren zu dem Entwurf. Stakeholder und die interessierte Öffentlichkeit können ihre Kommentare bis zum 02.08.2019 einreichen. In den Nationale Energie- und Klimaplänen stellen die EU-Mitgliedsstaaten ihre nationalen Ziele sowie nationalen Beiträge zu den EU-Energie- und Klimazielen für 2030 dar und beschreiben, mit welchen Strategien und Maßnahmen sie diese erreichen wollen.

Nationaler Energie- und Klimaplan (NECR) – Titel

Mit dem neuen Planungs- und Monitoringinstrument soll gewährleistet werden, dass die EU ihre Energie- und Klimaziele in 2030 verlässlich erreicht. Grundlage dafür ist die EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz.

Der Nationale Energie- und Klimaplan deckt die fünf Dimensionen der EU-Energieunion ab:

  1. Verringerung der CO2-Emmissionen,
  2. Energieeffizienz,
  3. Energieversorgungssicherheit,
  4. Energiebinnenmarkt sowie
  5. Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Der deutsche Entwurf baut auf bereits beschlossenen nationalen Strategien, Zielen und Maßnahmen auf. Dazu zählen vor allem

In den bis Ende 2019 zu erstellenden finalen Nationalen Energie- und Klimaplan sollen darüber hinaus die Entscheidungen des so genannten „Klimakabinetts“ sowie die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland einfließen.

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