„Großer Wurf“ statt „Minimalkorrekturen“

Reform des Straßenverkehrsrechts längst überfällig

Die Mobilität von morgen lässt sich mit dem Verkehrsrecht von heute nicht nachhaltig gestalten. Das ist das Fazit einer juristischen Studie des Öko-Instituts und Prof. Stefan Klinski für das Umweltbundesamt. Das Verkehrsrecht bevorzuge heute, so die Autoren, systematisch den motorisierten Verkehr, insbesondere den Autoverkehr. Damit der Verkehr seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, müsse auch das Verkehrsrecht reformiert werden – etwa indem Kommunen Mitspracherecht bei innovativen Verkehrskonzepten erhalten oder der Rad- und Fußverkehr mehr Anteile im öffentlichen Raum erhält.

Autobahn bei Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Bevorzugung des Autoverkehrs beseitigen

„Das Verkehrsrecht von heute entspringt den Visionen der autogerechten Stadt der 1950er Jahre“, konstatiert Prof. Klinski. „Es ist konsequent darauf ausgerichtet, auf den Straßen möglichst viel Autoverkehr zu ermöglichen“. Das bewirke, dass der Raum für andere Verkehrsformen wie den Rad- und Fußverkehr und öffentliche Verkehrsmittel sowie für den Aufenthalt an den Straßen immer kleiner werde – und auch dass die Autos im Stau stünden, wenn schließlich kein zusätzlicher Platz mehr geschaffen werden könne. Das verschlechtere insgesamt die Mobilität aller und ändere sich auch nicht durch rein technische Innovationen wie die Elektromobilität.

Um Mobilität nachhaltig und im Sinne der Klimaziele zukunftsfähig gestalten zu können, brauche es innovative Veränderungen, die für Ballungsräume anders aussähen als in ländlichen Räumen. „Wir müssen vom Auto besetzten Straßenraum zurückgewinnen, sowohl für Rad- und Fußverkehr als auch für den Aufenthalt im Straßenraum. Wir müssen Parkraum stärker bewirtschaften, Sharing-Angebote sinnvoll steuern und dem öffentlichen Verkehr freie Fahrt geben, mit attraktiven Angebotsarten in Stadt und Land“, so Andreas Hermann, Senior Researcher und Projektleiter am Öko-Institut.

Hemmnisse für Kommunen beseitigen

Dafür bedürfe es, so die Autoren der Studie, grundlegender Veränderungen im gesamten Verkehrsrecht statt einzelner kleineren Änderungen. So seien zahlreiche gegenwärtige Vorschriften nicht zukunftstauglich und hemmten die Realisierung von nachhaltigen lokalen Verkehrskonzepten in vielfältiger Weise. Die Autoren schlagen konkret folgende Reformen vor:

  • Die den Straßenverkehr betreffenden Gesetze und Verordnungen sollen mit Zweckbestimmungen ausgestattet werden, die neben der Sicherheit und Ordnung auch die Vorsorge vor dem Entstehen von Gefahren und Belästigungen im und durch den Straßenverkehr sowie den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern, des Umweltschutzes und der städtebaulichen Entwicklung einbeziehen.
  • ·Die Gemeinden sollen Mitgestaltungsmöglichkeiten bei Entscheidungen über Verkehrsanordnungen bekommen, insbesondere bei der Parkraumbewirtschaftung, bei Vorrangregelungen für den ÖPNV und bei Zonenregelungen.
  • Es sollen neue Zonenverkehrsregelungen ermöglicht werden: „besondere Verkehrssicherheitszonen“ mit Beschränkungen für Geschwindigkeit, Fahrzeuggewichte und Vorgaben für Abbiegeassistenten. Ferner „Vorrangzonen für den ÖPNV und umweltfreundlichen Verkehr“, um besonders verkehrsbelastete Gebiete dauerhaft oder zeitweilig vom Autoverkehr freizuhalten.
  • § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO soll gestrichen werden, da er in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Flüssigkeit des Verkehrs vor die Verkehrssicherheitsinteressen stellt.

An diesen und weiteren Punkten müsse mit konsequenten rechtlichen Reformen angesetzt werden, folgert die Studie. Sie entwickelt konkrete Formulierungsvorschläge für die zentralen Vorschriften des Verkehrsrechts: für das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung und auch für die Straßengesetze der Länder.

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