Regierung will Offshore-Wind anschieben

Ausbau von Windenergie auf See

Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesänderung den Ausbau von Windenergie auf See beschleunigen, berichtete am 06.07.2020 der  parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Um das erhöhte Ausbauziel bis 2030 von 15 auf 20 Gigawatt zu erreichen, sollen Prüfvorgänge optimiert und Verwaltungsverfahren beschleunigt werden. Außerdem werde der Höchstwert für Gebote erhöht, heißt es in dem Gesetzentwurf (19/20429) weiter.

Andernfalls könnten gemäß bislang geltender Regelungen nur noch 0-Cent-Gebote abgegeben werden. Das könne sich negativ auf die Realisierungswahrscheinlichkeit auswirken, so die Bundesregierung. Der Höchstwert soll nun auf Grundlage ökonomischer Berechnungen anhand der Technologiekosten sowie unter Berücksichtigung kostenrelevanter Eigenschaften der auszuschreibenden Flächen festgelegt werden. 0-Cent-Gebote sollen wettbewerblich differenziert werden können, und zwar mit einem dynamischen Verfahren, in dessen Verlauf die Zahlungsbereitschaft von Wettbewerbern geprüft werden soll. Die Bundesregierung rechnet mit einem jährlichen Erfüllungsaufwand der Bundesverwaltung von insgesamt 60,74 Millionen Euro. (hib/PEZ)

„Haushalte der Länder und Gemeinden werden nicht belastet“

Wörtlich heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs: „Die Anhebung des Ausbauziels auf 20 Gigawatt leistet einen wichtigen Beitrag zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Windenergie auf See zeichnet sich durch eine vergleichsweise stetige Stromerzeugung aus und weist hohe durchschnittliche Volllaststunden auf. Des Weiteren sind die Stromgestehungskosten für Windenergie auf See in den vergangenen Jahren aufgrund der Technologieentwicklung stark gesunken. Die ambitionierte Erhöhung des Ausbauziels für Windenergie auf See muss unterstützt werden durch Optimierungen am bestehenden Modell zur Flächenentwicklung, zur Voruntersuchung der für die Windenergie benötigten Flächen und zur anschließenden Ausschreibung der Flächen sowie an den Zulassungs- und Vollzugsverfahren.

Die Nutzung des auf See erzeugten Stroms erfordert die rechtzeitige Fertigstellung der zur Weiterleitung des Stroms erforderlichen Infrastruktur. Ob diese Infrastruktur voraussichtlich rechtzeitig fertiggestellt werden wird, muss vor der Bekanntmachung der Ausschreibungen geprüft werden. Damit wird auch die gemeinsame Verantwortung von Bund, Küstenländern und Übertragungsnetzbetreibern für die Zielerhöhung unterstrichen.“

Und weiter: „Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz wird eine Anhebung des Ausbauziels für Windenergie auf See von 15 auf 20 Gigawatt Leistung bis 2030 vorgesehen, so dass die dazu benötigten Flächen zusätzlich ausgeschrieben werden. Hinzu kommt die Aufnahme eines Langfristzieles bis 2040, so dass auch künftig Flächen in einem deutlich größeren Umfang ausgeschrieben werden, als nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz a. F. vorgesehen. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft erhöht sich gegenüber dem Windenergie-auf-See-Gesetz a. F. um durchschnittlich 9,2 Millionen Euro. Der Erfüllungsaufwand setzt sich aus Kostenanteilen für die Angebotserstellung sowie für die Bereitstellung der Sicherheitsleistung zusammen. Zu beachten ist, dass ein Anteil von fast 73 Prozent dieser Kosten aus Sicherheitsleistungen besteht, die nach Durchführung der Ausschreibung bzw. nach erfolgreicher Realisierung der Projekte zurückerstattet werden. Dieser Aufwand wird durch künftige Entlastungen an anderer Stelle im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgeglichen. – Die Haushalte der Länder und Gemeinden werden nicht belastet.“

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