BVES: „EEG-Auffanglösung für Prosumer jetzt!“

Zehntausenden Prosumeranlagen mit PV- und Energiespeichersystemen droht ab Januar die Stilllegung

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) fordert Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, eine EEG-Auffanglösung aufzusetzen, um zehntausenden von PV- und Speicheranlagen nicht die rechtliche Betriebsgrundlage zu entziehen. In den Diskussionen des BVES mit den Fachpolitikern der Regierungsfraktionen im Bundestag zeige sich, dass eine gemeinsame Position noch nicht absehbar sei und daher ein pünktliches Inkrafttreten des EEG 2021 in Frage stehe, heißt es in der Pressemitteilung des Verbands.

PV-Dächer in Berlin-Köpenick – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Damit würde jedoch einer Vielzahl von sogenannten Prosumern die rechtliche Betriebsgrundlage ihrer Anlagen entzogen. Ein Weiterbetrieb dieser Bestandsanlagen über den 31.12.2020 hinaus sei auf der aktuellen Rechtsgrundlage ohne eine Anschlussregelung im EEG 2021 unmöglich, heißt es weiter.

„Hier ist jetzt Minister Altmaier gefordert. Die politischen Diskussionen um eine zukunftsfähige Aufstellung der Energiewende darf nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden, die Energiewende bereits leben und stützen. Wir brauchen dringend eine zumindest vorläufige Auffanglösung“, sagt Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer.

Trete das neue EEG 2021 nicht rechtzeitig zum 01.01.2021 in Kraft, gelte weiterhin das EEG 2017 als Rechtsgrundlage, das jedoch nur bis Ablauf des Jahres 2020 beihilferechtlich genehmigt sei. Ab Januar 2021 gelte dann ein Durchführungsverbot, das jedoch mit einer Verlängerung der Genehmigung des EEG 2017 bei der EU-Kommission verhindert werden könnte. Kurzfristig sei auch eine gesetzliche Regelung für den Weiterbetrieb unter der aufschiebenden Bedingung einer Neugenehmigung durch die EU-Kommission möglich und würde so zumindest rückwirkend gewährt, so der Geschäftsführer des BVES, und weiter:

„Die langwierigen Beratungen des EEG 2021 im Bundestag waren absehbar und bei den anstehenden grundlegenden Diskussionen auch erwartbar. Seit Jahren ist die Ablauffrist 31.12.2020 bekannt. Nun kurz vor Fristablauf einen, freundlich gesagt, unausgegorenen Gesetzentwurf vorzulegen, ist mehr als fahrlässig vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium.“

Unvertretbar sei es aus Sicht des BVES, dass Leidtragende dieses Planungsversagens Anlagenbetreiber sein sollen, die seit Jahren mit hohem Engagement die Energiewende trügen und weiterbrächten. Die aktuellen Diskussionen um den Weg der Energiewende seien wichtig und unverzichtbar für viele grundlegenden Weichenstellungen gerade bei der Industrie. Planungs- und Investitionssicherheit für Technologien wie Energiespeichersysteme seien hier unerlässlich, kritisiert Windelen.

„Zeitdruck ist ein schlechter Ratgeber. Die Diskussionen zum EEG 2021 sollten daher nun schnell durch eine Auffanglösung von diesem Druck befreit werden. Dann wird vielleicht auch der Blick auf tragfähige Zukunftslösungen bei der Energiewende klarer“.

->Quelle:  Bundesverband Energiespeicher/bves.de/eeg2021_loesung