Schlichtungsstelle Energie

Zur Beilegung von Streitigkeiten über die Versorgung mit Strom und Gas und deren Abrechnung kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice des Energieversorgungs-Unternehmens angerufen und keine Lösung gefunden wurde. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern, insbesondere zum Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, muss das Unternehmen dies schriftlich oder elektronisch begründen.

Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Sie wird gemeinsam getragen von den Verbänden der Energiewirtschaft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin

Vorstand: RA Andrees Gentzsch, Vorsitzender  – Dr. Holger Krawinkel, stellvertretender Vorsitzender
Ombudsmann: Dr. Dieter Wolst
Geschäftsführer: Thomas Kunde

Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 0
Fax: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de