Neue Ersatzbaustoffverordnung: Bauschutt bleibt Abfall

Deutschland recycelt seinen Bauschutt zu über 90 Prozent. Trotzdem klagt die Baubranche, dass kaum jemand das Material verbauen will. Der neue Referentenentwurf aus dem Umweltministerium soll das ändern. Der entscheidende Punkt fehlt.

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Mobile Brech- und Siebanlagen zerkleinern Abbruchbeton direkt auf der Baustelle zu Recyclingmaterial. Für sie bringt der Entwurf Erleichterungen. Rechtlich bleibt das Material bis zum Einbau trotzdem Abfall. Foto: Wolfgang Eckert

Das Bundesumweltministerium hat am 17. Juli einen Plan vorgelegt, wie die Regeln für Ersatzbaustoffe geändert werden sollen. Die seit August 2023 geltende Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen recycelter Bauschutt eingebaut werden darf. Der Entwurf verspricht der Wirtschaft eine Entlastung von rund 43 Millionen Euro pro Jahr. Die von den Bauverbänden am dringendsten geforderte Regelung enthält er jedoch nicht.

Es geht um das sogenannte Abfallende, also den Moment, in dem ein Material rechtlich aufhört, Abfall zu sein, und zum Produkt wird. Für aufbereitete Recycling-Baustoffe gibt es diesen Moment bislang nicht. Ein Betonbruch, der gebrochen, gewaschen und auf Schadstoffe geprüft wurde, gilt juristisch als Abfall, solange er nicht verbaut wurde. Für Bauprojekte ist das ein Problem, weil es extra Dokumentationsaufwand und Haftungsfragen bedeutet. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, sagt dazu „Solange Sekundärbaustoffe bis zu ihrem Einbau rechtlich das Stigma des ‚Abfalls‘ tragen, wird es weiterhin erhebliche Akzeptanzprobleme geben.“

Der Entwurf bringt stattdessen Erleichterungen: Mobile Brechanlagen, die von Baustelle zu Baustelle ziehen, müssen ihren Eignungsnachweis nicht mehr jedes Mal komplett neu erstellen, sondern nur noch aktualisieren. Allein daraus rechnet das Ministerium eine Ersparnis von 33,6 Millionen Euro. Hinzu kommen eine vereinfachte Qualitätskontrolle und weniger Dokumentationspflichten. Grundlage dafür sind Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamts, eine Bundesratsentschließung aus dem Jahr 2023 und Fachgespräche mit den Ländern und Verbänden.
Die dahinter stehenden Zahlen lassen erkennen, warum der Streit so hart geführt wird. Laut dem Umweltbundesamt fielen 2022 fast 208 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle an, was den mit Abstand größten Abfallstrom des Landes darstellt. Daraus entstanden 75,3 Millionen Tonnen Recycling-Baustoffe. Knapp die Hälfte geht in den Straßenbau, ein weiteres Viertel in den Erdbau und nur rund ein Fünftel in die Asphalt- und Betonherstellung. Der mit Abstand größte Einzelposten, 122 Millionen Tonnen Boden und Steine, verschwindet überwiegend bei der Füllung von Kiesgruben. Die Verwertungsquote ist hoch, da das Schließen von Löchern als Verwertung zählt.

Seit die Verordnung gilt, hat sich die Lage laut dem Heidelberger ifeu-Institut, das die Regelung im Auftrag des Umweltbundesamts evaluiert hat, jedoch eher verschlechtert: Ersatzbaustoffe sind teurer geworden, die Akzeptanz ist gesunken und Material landet häufiger auf Deponien. Genau deshalb hatten im Dezember 16 Verbände aus den Bereichen Bau, Baustoffe und Kreislaufwirtschaft eine sofortige Novelle verlangt.
Alle neun Empfehlungen für eine schnelle Korrektur sind nun im Entwurf enthalten. In Kraft treten soll die geänderte Verordnung im Juli 2027. So soll das Recyclingmaterial im Beton landen und nicht in der Kiesgrube.

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