Ein Briefwechsel i.S. EEG 2016

Antwort des BEE

Ihr Positionspapier „Eckpunkte zum EEG 2016“ vom 9. Mai 2016

Sehr geehrte Frau Scheer,

Ihr Eckpunkte-Papier zum EEG findet unsere volle Unterstützung. Das BEE-Präsidium hat mich gebeten, Ihnen diese Unterstützung ausdrücklich zu übermitteln.

Ausschreibungen

Hermann Falk- Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftZu Recht weisen Sie darauf hin, dass bei der Reform des EEG die Erfolgsfaktoren zum Ausbau Erneuerbarer Energien und die hierin liegenden Chancen für innovative, zukunftsorientierte Wirtschaftszweige erhalten bleiben müssen. Zugleich rücken Sie richtigerweise in den Vordergrund, dass das Ausschreibungsmodell erst dann in den „gesetzlichen Echtbetrieb“ überführt werden darf, wenn die fachliche Evaluierung der Pilotausschreibungen die Hoffnung einer Kostensenkung bestätigt hat. Dass dieses Prinzip für alle Erzeugungstechnologien getrennt gelten muss, ist den stark unterschiedlichen technologischen, planerischen und wirtschaftlichen Geschäftsmodellen der Solar-, Wind – und Bioenergieprojekte geschuldet. Es fehlt jedoch bislang an jedweder Pilotierung außerhalb der Solarbranche. Schon deshalb ist die jetzt diskutierte Novelle der falsche Schritt.

Der BEE hat schon sehr frühzeitig auf die negativen Erfahrungen anderer Staaten mit Ausschreibungsmodellen hingewiesen, so in der von uns beauftragten IZES – Studie vom 26.06.2014 mit dem Titel „Bewertung von Ausschreibungsverfahren als Finanzierungsmodell für Anlage erneuerbarer Energieerzeugung“.

Klimaschutz

Ihre Initiative zeigt, dass es auch im Parlament, ebenso wie in der Gesellschaft, weiter eine breite Unterstützung für die von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Mittelstand getragene Energiewende gibt. Wir vertrauen darauf, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag keiner EEG-Novelle zustimmen werden, die diesen Mehrheitswillen der Bevölkerung missachtet: 86 % der Bundesbürgerinnen und -bürger wollen einen gleichbleibend schnellen oder sogar noch schnelleren EE-Ausbau, 93 % befürworten den Weg der Energiewende mit dem Atomausstieg und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Der Klimaschutzvertrag von Paris erfordert in Deutschland sogar einen schnelleren Ausbau, als die Koalition bei Abschluss ihres Koalitionsvertrags 2014 wissen konnte. Jedoch haben die Beteiligten damals geahnt, dass eine Nachsteuerung erforderlich sein könnte, weil sie im Koalitionsvertrag auf S. 50 festgehalten haben „In Deutschland wollen wir die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert 80 bis 95 % im Jahr 2050 festschreiben“.

Vertrauensschutz

Übrigens fordert der Koalitionsvertrag auf S. 50 für die EEG – Reform konkret: „Der Vertrauensschutz im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindliche Investitionen ist entsprechend zu gewährleisten.“ Dem widerspricht in eklatanter Weise die Absicht des Bundes lt. Beschlussvorschlag vom 11. Mai, die Vergütung für Windkraft an Land in den Jahren 2017 und 2018 um 7,5 % zu senken – genau diese Projekte sind seit einigen Jahren geplant und überwiegend durch verbindliche Bestellungen der Windkraftanlagen „in der Realisierung“.

Mit freundlichen Grüßen – Dr. Hermann Falk

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