Umweltauswirkungen von LNG-Terminals umstritten

Streit über Flüssiggas-Anlandungen

Mit den Auswirkungen auf Umwelt und Natur durch kürzere und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Flüssiggas-Terminals hat sich der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 18.05.2022 befasst, berichtet der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Dabei verteidigte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Bettina Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen) den Gesetzentwurf als eine Lösung, die in einer energiepolitischen Notsituation die Versorgung mit Flüssiggas noch vor dem nächsten Winter ermögliche, Umwelt- und Naturschutzaspekte aber weiter berücksichtige.

LNG-Tanker ARCTIC PRINCESS vor Hammerfest_(N) – Juni 2015Foto © Joachim Kohler Bremen – Eig. Werk, CC BY-SA 4.0, commons.wikimedia.org

Die Bundesregierung nutze dabei Ausnahmeregelungen, die das europäische Recht etwa bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zulasse, erklärte Hoffmann. Doch das heiße nicht, dass Umweltaspekte gar nicht betrachtet würden, versicherte sie. Genehmigungen für den Bau von LNG-Terminals dürften weiterhin nur dann erteilt werden, wenn die Anlagen sicher seien und die Umweltvorschriften eingehalten würden.

Allerdings sei unter anderem eine Verkürzung der Einspruchsfristen auf zwei statt vormals sechs bis acht Wochen geplant, räumte die parlamentarische Staatssekretärin ein. Naturschutzausgleichsmaßnahmen dürften zudem künftig zeitlich zurückgestellt werden, müssten aber weiterhin erfolgen. Diese Einschränkungen seien aus Sicht des Bundesumweltministeriums in der gegenwärtigen Lage vertretbar, betonte Hoffmann. Sie dienten jedoch nicht als Vorlage für andere Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltverbände erheben seit Vorliegen des Entwurfs für das LNG-Beschleunigungsgesetz massiven Einspruch gegen den Bau von Flüssiggas-Terminals „im Eilverfahren“. Nicht nur entzündet sich ihre Kritik an der Zahl der vorgesehenen Terminals, die ihrer Auffassung nach zu einer „Überversorgung mit Erdgas“ führen werde, sondern auch an Ausnahmen von der sonst üblichen UVP.

Behörden könnten auf die UVP verzichten, „wenn eine beschleunigte Zulassung des konkreten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden“, heißt es im Entwurf. Umweltverbänden geht das deutlich zu weit: Sie verlangen, die Einschränkung dürfe nur für schwimmende Terminals gelten, die bis Winter 2022 einsetzbar seien – nicht dagegen für landseitige Terminals. Diese könnten erst mittelfristig genutzt werden, leisteten deshalb keinen relevanten Beitrag zur Energiesicherheit und sollten so auch nicht Gegenstand des Gesetzes sein, verlangen Umweltverbände.

Eine Forderung, welcher die Koalitionsfraktionen mit einem am Mittwoch bereits im Ausschuss für Klimaschutz und Energie angenommenen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf entsprechen: Demnach sollen Ausnahmen von der UVP nur im Fall der Genehmigung von schwimmenden Terminals zulässig sein.

In der Diskussion stützten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion im Umweltausschuss grundsätzlich die im Gesetzentwurf anvisierte Beschleunigung der Bau- und Genehmigungsverfahren für schwimmende LNG-Terminals. Mitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betonten, dass Zugeständnisse beim Umwelt- und Naturschutz zwar nicht wünschenswert, aber in der aktuellen Notlage richtig seien. Die vorliegende Lösung stelle einen guten Interessenausgleich her.

Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung zum Ziel des Gesetzes kritisierte die Union unter anderem aber, dass der Entwurf keine Angaben zu Legalplanung mache. Angesichts der laufenden Transformation in der Wirtschaft drängte ein Mitglied zu beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren auch in anderen Bereichen. Die Notwendigkeit sah auch die FDP. Ihre Vertreterin verwies aber vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs auf die vordringliche Diversifizierung im Energiebereich. (hib 248/2022/SAS)

DUH-Protest: Völlig überdimensioniert – Mit 12 LNG-Terminals gefährdet Regierung Klimaziele

„Jetzt werden Fakten geschaffen, im Eiltempo, mit Stahl und Beton. Und sie gefährden unsere Zukunft!“ protestiert die DUH gegen die Flüssiggas-Pläne der Regierung. Die setze deren Bau „per Gesetz brachial durch“. Und es gehe nicht mehr um ein oder zwei schwimmende Anlagen, wie anfänglich behauptet. Mit nun bis zu 12 Terminals würden hier „ohne nachvollziehbare Bedarfsanalyse alle Wünsche der Gasindustrie erfüllt, beschleunigt genehmigt und staatlich subventioniert. Eine völlig überdimensionierte Planung, bei der Natur- und Klimaschutz auf der Strecke bleiben!“

Die Schlüsseltechnologien für Energie- und Versorgungssicherheit seien Effizienz und Einsparungen sowie der Ausbau Erneuerbarer Energien. Welchen Beitrag die geplanten Flüssigerdgas-Terminals zur Versorgungssicherheit leisten könnten und wie viele wir davon bräuchzen, sei dagegen völlig unklar. Trotzdem würden mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz, das nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden sei, Fakten geschaffen. Die Importkapazität aller 12 LNG-Terminals wäre „ein Mehrfaches dessen, was wir aus Russland überhaupt beziehen“. Und sie würden bis ins Jahr 2043 genehmigt, da müsse Deutschland schon so gut wie klimaneutral sein. Die Folgen seien verheerend: Selbst wenn nur ein Teil dieser Terminals gebaut werde und kürzer laufe – „selbst dann sind sie für so viel CO2-Emissionen verantwortlich, dass das Pariser Klima-Limit nicht mehr einzuhalten sind“.

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