Bekämpfung der Geldwäsche

Bundesbehörde gegen Finanzkriminalität in Planung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche (Finanzkriminalitäts-bekämpfungsgesetz, FKBG) vorgelegt. Dieser wird – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – in der kommenden Sitzungswoche nach derzeitigem Stand der Tagesordnung am 14.12.2023 in erster Lesung im Bundestag behandelt. „Das Finanzkriminalitäts-Bekämpfungsgesetz soll die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nachhaltig verbessern und hierzu eine Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität errichten“, heißt es in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs. weiterlesen…