Expertenrat für Klimafragen bestätigt Zielverfehlung

Gebäude- und Verkehrssektor kritisch

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) legte am 13.04.2022 entsprechend § 12 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes seinen zweiten Prüfbericht zu den Emissionsdaten des Vorjahres vor. Neben der Prüfung ordnet der Expertenrat die Emissionsentwicklung und die Zielerreichung bzw. Zielverfehlung einzelner Sektoren vertiefend ein und diskutiert Bedarf und Optionen für eine Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. „Unsere Analyse gibt Hinweise darauf, dass ohne die Sondereffekte die Emissionen im Verkehr 2021 eher noch höher ausgefallen wären“, erläutert Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats. weiterlesen…