Zauberformel EEC

Ferner stellt die öffentliche Hand auf Bundes- und Länderebene zunehmend Fördermittel für Energieeffizienz-Maßnahmen bereit. Diese sollten im Rahmen von energetischen Sanierungsmaßnahmen als Zuschüsse für erforderliche rein bauliche oder denkmalschützende Maßnahmen eingesetzt werden, statt sie – wie in der Förderpolitik leider des Öfteren zu beobachten – sehr bürokratisch und wenig effektiv zu vergeben. Die echten Energieeinspar-Maßnahmen könnten dann durch externes EEC realisiert werden. Bei einem in diesem Sinne zuschussbasierten Fördermodell wäre bei einem staatlichen Fördervolumen von z. B. 50 Mio. EUR ein Gesamtinvestitionsvolumen von bis zu 300 Mio. EUR möglich. Dies entspräche dem Faktor sechs und würde die eigenstaatliche Gebäude-Energieeffizienz endlich maßgeblich voranbringen.

Fazit und Ausblick

Energie-Einspar-Contracting stellt ein äußerst wirksames Mittel dar, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele bis 2020 zumindest näherungsweise zu erreichen. Es kommt jedoch darauf an, die beschriebenen Hemmnisse zu überwinden und das EEC-Konzept sich wandelnden Anforderungen stetig anzupassen. Prinzipiell denkbar wäre die Kombination mit öffentlichen Fördergeldern in Form von Baukostenzuschüssen, um das viel zitierte „Cherry Picking“ zu vermeiden und ganzheitlichere Lösungen für die betroffenen Liegenschaften umzusetzen.

Leuchtturmprojekte fördern und wissenschaftlich begleiten

Um der zuweilen auftretenden Skepsis auf Seiten der öffentlichen Hand entgegenzuwirken, sollten

  • mehr Leuchtturmprojekte gefördert und auch wissenschaftlich begleitet werden;
  • Qualitätsmanagement und -instrumentarium weiter verbessert werden;
  • vorhandene Prozesse und Verfahren (noch) weiter standardisiert und unter Abwägung der einzelnen Interessenslagen bestmöglich modularisiert werden;
  • die bereits erfolgreich praktizierten Netzwerkaktivitäten weiter vorangetrieben und intensiviert werden. Nur der wechselseitige Austausch wird bestehende Barrieren beiseite räumen helfen.
  • Förderbedingungen von Bund und Ländern wenigstens in der oben dargestellten Weise für die Kommunen attraktiv gestaltet werden.

Denn auch wenn die Energiewende in erster Linie vom Bund eingeleitet und von den Ländern wohlwollend mitgetragen wurde, dürfte die Umsetzung vor allem von fortschrittlichen Kommunen vorangetrieben werden.