Änderung von Verordnungen zum EnWG beschlossen

Berechnung der Netzkosten klarer machen

Das Bundeskabinett hat Änderungen von Verordnungen zum EnWG beschlossen. Das Paket entwickelt unter anderem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Strom- und Gasnetze weiter, soll die Berechnung der Netzkosten klarer machen und über eine Neugestaltung der Entgeltregelung eine verlässliche Basis zur Kalkulation und Beteiligung energieintensiver Stromletztverbraucher sicherstellen, die zur Stabilität der Netze beitragen. Unter anderem soll in die Stromnetzentgeltverordnung ein gestaffeltes Stromnetzentgelt (abhängig von Verbrauch und Benutzungsstundenzahl pro Jahr) für stromintensive Verbraucher eingeführt werden.

Mit Wirkung zum 01. 01. 2014 soll der tatsächliche Beitrag dieser Letztverbraucher zur Netzstabilisierung stärker Berücksichtigung finden (sog. physikalische Komponente). Mit dieser Regelung solle auch auf die beihilferechtliche Kritik der EU-Kommission an der bisherigen Netzentgeltbefreiung energieintensiver Unternehmen reagiert und damit Rechtssicherheit geschaffen werden, so die Bundes-regierung. Der Bundesrat muss dem Verordnungsentwurf zustimmen.
->Quelle: epid-online.de