Forschungsförderung: GG geändert

Art 91 GG neu für Hochschulfinanzierung

Der Bund kann künftig Forschung an den Hochschulen dauerhaft finanziell fördern. Dafür hat das Kabinett beschlossen, den Artikel 91b des Grundgesetzes zu ändern. Die Bundesregierung will dadurch die deutsche Wissenschaftslandschaft in der Breite und an der Spitze verbessern – wie das Bundespresseamt mitteilte.

Laut Regierungssprecher Seibert stand die „Kabinettssitzung heute ganz im Zeichen der Bildungs- und Forschungspolitik“ – er erklärte die Sachverhalte in der Bundespressekonferenz so: „Heute wurde im Kabinett die Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes verabschiedet mit dem Ziel, die deutsche Wissenschaftslandschaft und ihre Exzellenz in Breite und Spitze zu verbessern. Nach der bisherigen grundgesetzlichen Lage konnte der Bund nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen institutionell fördern. Künftig, mit dem veränderten Artikel 91b, können auch Hochschulen vom Bund gemeinsam mit den Ländern dauerhaft gefördert werden. Der Bund kann außerdem die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen einfacher unterstützen. Das gilt für Maßnahmen, die eine überregionale Bedeutung haben. Das gilt nach Zustimmung aller Bundesländer. Die Zuständigkeit für die Hochschulen bleibt weiter bei den Ländern. Diese Grundgesetzänderung ist eine von mehreren Maßnahmen, um einerseits die Wissenschaft verstärkt zu fördern und andererseits die Länder finanziell zu entlasten. Die Details hat sicherlich Frau Ministerin Wanka hier schon ausgeführt.
Der zweite forschungspolitische Programmpunkt im Kabinett war die Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum. Deutschland hat – das haben wir hier an vielen Beispielen bereits ausgeführt – schon jetzt eine sehr gute Position in Forschung und Innovation. Das Ziel ist, mit der Vollendung des Europäischen Forschungsraums diese Position weiter auszubauen und zu kräftigen. Damit soll auch insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gekräftigt werden. Das Bundeskabinett hat daher eine Strategie mit Leitlinien und einem nationalen Fahrplan mit konkreten Maßnahmen verabschiedet, zum Beispiel um die forschungspolitische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Sie wissen vielleicht, dass seit dem Lissabon-Vertrag von 2009 die Vollendung des Europäischen Forschungsraums ein erklärtes und vertraglich verankertes Ziel der EU ist. Mit dieser Strategie setzt die Bundesregierung gleichzeitig einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

„Bund und Länder haben jetzt so viel Kooperation im Hochschulbereich wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka. Dabei seien die Hochschulen ein Herzstück des Wissenschaftssystems.

Hürden aufgehoben

Entsprechend der Förderalismusreform konnte der Bund bisher Hochschulen nur zeitlich und thematisch begrenzt, nicht aber institutionell fördern. Denn die Regelungskompetenz für Hochschulen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Hieran wird sich auch durch den neu gefassten Artikel des Grundgesetzes nichts ändern. Beispiele für erfolgreich vom Bund befristet geförderte Programme sind die Exzellenzinitiative oder das Professorinnenprogramm. Beiden könnten nach der Grundgesetzänderung unbefristet fortgesetzt werden. Darüber hinaus könnte der Bund aber auch die Grundfinanzierung eines Hochschulinstituts übernehmen, wenn es eine besondere Bedeutung hat.

Dauerhafte Unterstützung

Künftig kann sich der Bund an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen. Er kann an der Entwicklung neuer Maßnahmen mitwirken und die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen besser unterstützen. Dies gilt für Maßnahmen von überregionaler Bedeutung und nach Zustimmung aller Bundesländer. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Forschung ist eine Grundvoraussetzung für die Innovationsfähigkeit Deutschlands. Hochschulen tragen mit ihrer Einheit aus Forschung und
Lehre wesentlich dazu bei. Sie bilden mittlerweile mehr als 50 Prozent eines Jahrganges aus. Es ist daher notwendig, ihnen mit einer angemessenen Grundfinanzierung eine verlässliche finanzielle
Perspektive zu geben.

Länder werden entlastet

Die Grundgesetzänderung ist eine von mehreren Maßnahmen, um Bildung und Forschung verstärkt zu fördern und die Länder finanziell zu entlasten. So übernimmt der Bund die Finanzierung des BAföG vollständig und auf Dauer. Das entlastet die Länder um mehr als eine Milliarde Euro jährlich. Die Länder haben zugesagt, diese Mittel in die Bildung zu investieren. Der Bund finanziert weiterhin außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation sowie die Exzellenzinitiative. Die im Forschungspakt zugesagte
jährliche Etatsteigerung der außeruniversitären Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. „Bestehende Barrieren werden abgebaut. Das ist eine Weichenstellung für die Zukunft weit über diese Legislaturperiode hinaus. Das ist ein guter Tag für den Wissenschaftsstandort Deutschland“, sagte Wanka.

Zwei CDU-MdBs dazu: Michael Kretschmer, stellvertretender Unionsfraktions-Vorsitzende, und deren bildungspolitischer Sprecher Albert Rupprecht:

Kretschmer: „Der heutige Kabinettsbeschluss zur Änderung des Artikel 91b GG ist ein großer wissenschaftspolitischer Erfolg, der weit über den heutigen Tag hinaus wirkt. Gegenwärtig können Bund und Länder gemeinsam nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen institutionell fördern, während Hochschulen lediglich in Form von thematisch und zeitlich begrenzten Projekten und Programmen durch den Bund unterstützt werden können, zum Beispiel durch den Hochschulpakt 2020 oder die Exzellenzinitiative. Mit der Grundgesetzänderung wird zusätzlich eine langfristige Förderung von Hochschulen, einzelnen Instituten oder Institutsverbünden ermöglicht. Dieser Schritt wird die Bedingungen an den Hochschulen in Deutschland nachhaltig verbessern und so ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken. Der lange Atem, den CDU und CSU in dieser Sache bewiesen haben, zahlt sich aus und eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Finanzierung unseres Wissenschaftssystems.“

Rupprecht: „Deutschlands Zukunft wird maßgeblich durch Wissenschaft und Forschung bestimmt. Wir wollen daher Schwerpunktsetzungen und Profilbildungen an den Hochschulen fördern, mit denen die Leistungsfähigkeit unserer Wissenschaftslandschaft und ihre Exzellenz in Breite und Spitze verbessert werden. Besonders wichtig ist uns dabei, dass der Bund nur Projekte von überregionaler Bedeutung fördern wird.  Nur wenn wir unsere Ressourcen konzentriert und überlegt einsetzen, werden wir weiterhin in den internationalen Innovationsrankings vorne bleiben und unseren Wohlstand bewahren können.“
->Quelle: bundesregierung.de; bmbf.de; cducsu.cc