Bundestag beschließt CO2-Grenzwerte für Kraftstoffe ab 2015

„Faktisch“

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der Bundestag mit der am 09.10.2014 verabschiedeten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) faktisch die Einführung von CO2-Grenzwerten für Benzin und Diesel beschlossen hat. Gegenwärtig werden pro Liter Benzin 2,68 kg CO2 und pro Liter Diesel 3,02 kg CO2 ausgestoßen. Ab 2015 muss der CO2-Ausstoß auf 2,59 kg/l bei Benzin und auf 2,91 kg/l bei Diesel sinken.

Weiterhin wurde beschlossen, dass ab 2017 bei Benzin 2,57 kg/l und bei Diesel 2,90 kg/l noch zulässig sind. Ab 2020 werden die Grenzwerte weiter auf 2,52 kg/l bei Benzin und 2,84 kg/l bei Diesel gesenkt. Das sind die Ergebnisse der ab 2015 geltenden Pflicht zur Verminderung des CO2-Ausstoßes von Benzin und Diesel um 3,5 Prozent, um 4 Prozent ab 2017 und um 6 Prozent ab 2020.

Der BDBe begrüßt, dass mit den neuen Grenzwerten für den CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen das Verursacherprinzip eingeführt wird. Im Gegensatz zu dem schwere Limousinen und SUVs trotz hohem Kraftstoffverbrauch begünstigenden CO2-Label für Kfz und der Kfz-Steuer gelten die CO2-Grenzwerte für jeden tatsächlich verbrauchten Liter Kraftstoff.

Die beschlossenen Grenzwerte können aber nur als Einstieg betrachtet werden. Mittelfristig müssen die Grenzwerte deutlich gesenkt werden. Biokraftstoffe mit besonders hoher CO2-Einsparung wie Bioethanol in Super E10 und zukünftig Super E20, besonders aber auch ein verringerter C22-Ausstoß bei der Gewinnung und Verarbeitung von Erdöl, ermöglichen deutlich niedrigere Grenzwerte.
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