Besondere Ausgleichsregelung: Beantragte privilegierte Strommenge geht zurück

Neue Besondere Ausgleichsregelung leistet Beitrag zur Stabilisierung der Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung hat dazu geführt, dass die beantragte Strommenge, die für die Berechnung der EEG-Umlage maßgeblich ist, auf 117,8 TWh gesunken ist (2013: 119,3 TWh). Weiterhin ist die Zahl der beantragten Abnahmestellen von 3.485 im Jahr 2013 auf 3.391 gefallen – teilt die Bafa mit.

Die Anzahl der antragstellenden Unternehmen hat sich im Vorjahresvergleich nur leicht auf 2.452 erhöht (Vorjahr: 2.388). Diese leichte Verschiebung ergibt sich im Wesentlichen aus Unternehmensumstrukturierungen.

„Die Neuregelung der Besonderen Ausgleichregelung leistet damit einen Beitrag zur Stabilisierung der EEG-Umlage“, so Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Durch die EEG-Novellierung wurde die Eintrittsschwelle für die Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung von 14 % auf 16 % angehoben, damit ist ein höherer Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung erforderlich.

Die aktuellen Zahlen ergeben sich aus einer Auswertung der bis zum 30. September 2014 beim BAFA eingegangenen Anträge. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um ungeprüfte Angaben der Antragsteller handelt. Es können sich daher im Zuge der Antragsbearbeitung noch Anpassungen ergeben.

Das BAFA wird bis zum Jahresende voraussichtlich alle Begrenzungsbescheide an die Unternehmen versenden.

Antragsentwicklung* 2013 2014 2015
Unternehmen 2000 2316 2329
Schienenbahnen 56 73 123
Abnahmestellen 3219 3414 3268
Strommenge 107,4 TWh 119,3 TWh 117,8 TWh

*Die Zahlen ergeben sich aus einer Auswertung der bis zum 30. September 2014 beim BAFA eingegangenen Anträge. Es handelt sich um ungeprüfte Angaben der Antragsteller. Es können sich daher im Zuge der Antragsbearbeitung noch Anpassungen ergeben.
->Quelle: bafa.de