BEE: Strompreis bleibt stabil

EEG-Umlage 2016: stabil bis leicht steigend – Mittelwert der Prognose bei 6,39 Cent

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) wagt eine Prophezeiung und erwartet für 2016, dass die EEG-Umlage in einer ungefähren Höhe von 6,2 bis 6,5 Cent stabil bleiben oder leicht steigen wird. Der Mittelwert liege bei 6,39 Cent. Steigende Strompreise für private Verbraucher wären indes nicht zu rechtfertigen. „Der Srompreis kann 2016 auch dann stabil bleiben, falls die EEG-Umlage leicht steigt“, sagt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. „Die seit Jahren sinkenden Strompreise an der Börse halten die Preiswaage für die Haushaltskunden im Gleichgewicht“. weiterlesen…

EEG-Kosten gerechter verteilen

EEG-Umlage könnte geringer ausfallen, wenn Kosten auf mehr Schultern verteilt wären – AEE veröffentlicht Hintergrundpapier über Zusammenhänge von Kosten und Preisen für Strom

Die Netzbetreiber haben mit ihrer Mittelfristprognose die Schätzung abgegeben, die EEG-Umlage werde im Jahr 2016 zwischen 5,66 und 7,27 ct/kWh (Trendszenario 6,5 ct/kWh) liegen. Zum Vergleich: 2015 wird die EEG-Umlage 6,17 Ct/kWh betragen. Faktoren, die die Höhe der Umlage beeinflussen, sind u.a. die Menge des eingespeisten Ökostroms, die Höhe der Einspeisevergütungen und die Entwicklung des Börsenstrompreises. Ebenfalls entscheidend ist die Anzahl derjenigen Stromverbraucher, die von der Umlage (teil-)befreit sind. Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber nimmt die Menge des privilegierten Stromverbrauchs durch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) und den Eigenverbrauch weiter zu. Während es 2014 etwa 29 Prozent des Nettostromverbrauchs in Deutschland sind, werden es 2015 schon rund 33 Prozent sein. „Die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage hängt nicht zuletzt davon ab, ob die Umlage der EEG-Kosten auf Mittelstand, Privatpersonen und Industrie fair verteilt wird“, erklärt Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien. weiterlesen…

Besondere Ausgleichsregelung: Beantragte privilegierte Strommenge geht zurück

Neue Besondere Ausgleichsregelung leistet Beitrag zur Stabilisierung der Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung hat dazu geführt, dass die beantragte Strommenge, die für die Berechnung der EEG-Umlage maßgeblich ist, auf 117,8 TWh gesunken ist (2013: 119,3 TWh). Weiterhin ist die Zahl der beantragten Abnahmestellen von 3.485 im Jahr 2013 auf 3.391 gefallen – teilt die Bafa mit. weiterlesen…

Industrie um 5,1 Mrd. entlastet

Reform der Besonderen Ausgleichsregelung

Deutschland soll ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleiben. Daher halten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD Sonderregelungen für die stromintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, bei der Beteiligung an den Förderkosten für Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für erforderlich. Sie haben daher den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelun (BesAR) für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (18/1449) vorgelegt. Damit wollen die Fraktionen die bisherigen Ausnahmeregelungen des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) fortführen und so zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Deutschland beitragen. weiterlesen…

Besondere Ausgleichsregelung

Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, zu begrenzen. Ziel ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen – bei Schienenbahnen die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln – und damit die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen zu erhalten. weiterlesen…