EuGH-Grundsatzentscheidung i.S. Luftgrenzwerte

EuGH: Gerichte müssen Maßnahmen erlassen, um Luftgrenzwerte einzuhalten  DUH: Urteil setzt klare Zeichen für Verbesserung der Luftqualität – jetzt schnell in allen Mitgliedstaaten umsetzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auf eine Klage der Umweltorganisation ClientEarth gegen Großbritannien hin eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die seit 2010 in der EU geltenden Luftreinhalterichtlinien – hier die Grenzwerte für Stickstoffdioxid – müssen seit dem 01.01.2010 eingehalten werden. Diese waren vom Inselstaat in 16 Gebieten regelmäßig überschritten worden.

Dagegen hatte ClientEarth bereits 2011 eine Klage eingereicht, über die im Mai letzten Jahres vom obersten Gericht des Vereinigten Königreiches entschieden wurde. Demnach vernachlässige die Regierung zwar ihre Pflicht, jedoch war unklar, welche Befugnisse das Gericht gegen die nationalen Behörden überhaupt hat. Daher mussten offene rechtliche Fragen zunächst an den EuGH weitergereicht werden.

Das Urteil stellte jetzt klar: Eine Verlängerung der Frist (01.01.2010) um maximal fünf Jahre muss von den Mitgliedsstaaten beantragt werden. m Falle einer Überschreitung der Grenzwerte sollen die Länder dazu verpflichtet werden, einen Luftqualitätsplan mit geeigneten Maßnahmen zu erstellen, sodass die Nichteinhaltung möglichst stark verkürzt wird. Ebenfalls ging aus dem Urteil hervor, dass die zuständigen nationalen Gerichte dazu legitimiert sind, gegen die nationalen Behörden die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen.

DUH begrüßt Urteil

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt die grundsätzliche Entscheidung des EuGH: „as Urteil setzt ein klares Signal zum Vollzug der seit 2008 gültigen EU-Luftreinhalterichtlinie und konkretisiert die Einhaltung der Luftqualitätsstandards für die Mitgliedsstaaten der EU. Der Gerichtshof hat geurteilt, dass die nationalen Gerichte jede erforderliche Maßnahme erlassen müssen, um die Luftgrenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten.“

„Der Europäische Gerichtshof hat endlich klargestellt, dass Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Luftschadstoffgrenzwerte ausnahmslos einzuhalten. Es ist unverständlich, wie die Einhaltung seit Jahren verbindlich geltender Grenzwerte so lange hinausgezögert wurde. Wir fordern eine unverzügliche Umsetzung effektiver Luftreinhaltemaßnahmen in ganz Europa “, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

[note Mehr als 400.000 Menschen sterben europaweit jedes Jahr vorzeitig an den Folgen der Schadstoffbelastung in der Luft. Es gibt zehnmal mehr Tote aufgrund schlechter Luftqualität als durch Verkehrsunfälle. Zudem erhöht sie das Risiko für Herz- und Atemwegserkrankungen und schädigt die Gehirnentwicklung und das Nervensystem bei Kindern.]

Viele Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, auch gegen Deutschland

Auf der Grundlage des heutigen Urteils müssen die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken, um die EU-Luftqualitätsstandards einzuhalten. Denn die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) werden trotz bekannter Gesundheitsrisiken nach wie vor in vielen Ländern der EU überschritten. Derzeit laufen Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten wegen Überschreitung der PM10-Grenzwerte und gegen 13 Staaten wegen Nichteinhaltung der NO2-Grenzwerte – darunter auch Deutschland in beiden Fällen.

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