Bundestag: Experten wollen Änderungen beim Fracking

Für wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte

Professor Rolf Emmermann von der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften sprach sich für wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte aus, sowohl für die Schiefergasförderung als auch für die petrothermale Geothermie. Beide Energieträger könnten eine „Brückenfunktion“ für die Energiewende übernehmen. Voraussetzung sei jedoch ein lückenloses Sicherheitskonzept, beginnend bei der Vorerkundung des geologischen Untergrundes, über eine kontinuierliche Überwachung des Betriebs bis hin zur Beendigung der Maßnahme. So könnten Beeinträchtigungen des Trinkwassers, Austritte von Methangas sowie induzierte (Mikro-)Erdbeben weitgehend ausgeschlossen werden.

Vier Pilotprojekte mit der umstrittenen Fracking-Technik solle es in Deutschland geben, schlägt die nationale Akademie für Technikwissenschaften, acatech, vor. „Wissenschaftlich und technisch ist es nicht gerechtfertigt, ein generelles Verbot auszusprechen“, schreibt eine Projektgruppe der Akademie in einem Positionspapier, das an diesem Montag in Berlin veröffentlicht werden soll; es liegt der SZ bereits vor. „Wenn man solche Vorhaben gut plant und genau überwacht, sind die Risiken beherrschbar“, sagt der Leiter der Gruppe, Rolf Emmermann. (aus Süddeutsche Zeitung)

Martin Weyand vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft bezeichnete Erdgas ebenfalls als einen „hocheffizienten Energieträger, welcher für die Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland gebraucht wird“. Die Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten müsse daher weiter möglich sein, die aus unkonventionellen ermöglicht werden, „sofern Umwelt- und Sicherheitsfragen dem nicht entgegenstehen“.

Sascha Müller-Kraenner von der Deutschen Umwelthilfe bezeichnete die derzeit bestehende Gesetzeslage zum Fracking als unzureichend und begrüßte daher wie seine Vorredner im Grundsatz das Vorhaben der Bundesregierung, Fracking gesetzlich stärker zu reglementieren. Die DHU sehe „eine ganze Reihe von Risiken, deren Beherrschbarkeit aus unserer Sicht noch nicht gewährleistet ist“, betonte er. Ein Einstieg Deutschlands in die Gasförderung per Fracking wäre zudem „energie- und klimapolitisch zum gegenwärtigen Zeitpunkt das falsche Signal“.

Otto Huter von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie Ulrich Peterwitz vom Verband kommunaler Unternehmen bezeichneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung als „Schritt in die richtige Richtung“. Beide lobten die Ausweitung der Verbotszonen, in denen Fracking grundsätzlich nicht gestattet sein soll. Jedoch seien weiteren Korrekturen erforderlich, um dem Schutz des Trinkwassers die nötige Priorität einzuräumen und die Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen rechtssicher zu verankern, mahnte Huter. So sollten potenzielle Trinkwassergewinnungsgebiete über die Instrumente des Raumordnungsgesetzes und der Landesplanung gesichert werden. Peterwitz forderte, Erprobungsmaßnahmen wegen bestehender „erheblicher Wissensdefizite“ strikt von einer kommerziellen Gewinnung zu trennen. „Bevor keine abschließende wissenschaftliche Beurteilung sämtlicher Erprobungsmaßnahmen vorliegt, sollten keinerlei kommerzielle Vorhaben in den entsprechenden Formationen durchgeführt werden“, betonte er. Auch Oliver Kalusch vom BBU forderte die Bundesregierung auf, erst die in- und ausländischen Erkenntnisse zum Fracking auszuwerten, bevor sie „einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Fracking“ vorantreibe.

Folgt: Regelungen zur Expertenkommission als äußerst problematisch bewertet