Endlagerkommission schafft neue Gremien zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Neu: Nationales Begleitgremium und Partizipationsbeauftragter

Ein Nationales Begleitgremium soll eingerichtet werden (schon im Standortauswahlgesetz vorgesehen). Es soll „in kleinerer Besetzung“ bereits früher als geplant eingesetzt werden, um unter anderem einen „Fadenriss“ zwischen „Abgabe des Berichtsentwurfes der Kommission und dem Inkrafttreten des evaluierten Standortauswahlgesetzes“ zu vermeiden. Ein entsprechender Gesetzentwurf aller Fraktionen (18/8704) wurde bereits in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Dem Gremium sollen 18 Mitglieder angehören, zwölf „anerkannte Personen des öffentlichen Lebens“ und sechs Bürger, davon „zwei Personen, welche die junge Generation (16-27 Jahre) vertreten“. Die Bürger sollen „durch das erprobte Prinzip des Bürgergutachtens“ ermittelt werden. „Zentrale Aufgabe“ des Gremiums solle „die vermittelnde Begleitung und Überwachung der Partizipation im Verfahren“ seien. „Eine besondere Stellung hat dabei die Umsetzung der Partizipation im Verfahren“, heißt es in dem Kapitel. Das Gremium soll wissenschaftliche Unterstützung anfordern oder auch einen wissenschaftlichen Beirat einberufen können. Zudem soll das Nationale Begleitgremium eine, bzw. einen Partizipationsbeauftragte/n berufen. Dieser soll unter anderem „auftretende Spannungen im Standortauswahlverfahren“ analysieren und sich dafür einsetzen, „mögliche Verfahrenshürden frühzeitig aufzulösen“.

Fachkonferenz „Teilgebiete“, Regionalkonferenzen, „niederschwellige“ Beteiligung Interessierter, überregional konzipierte Fachkonferenz „Rat der Regionen“

Auf überregionaler Ebene soll eine Fachkonferenz „Teilgebiete“ eingerichtet und in einer frühen Phase der Standortsuche tätig werden. Sie soll einen Zwischenbericht der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung erörtern und sich mit der „Anwendung der Ausschlusskriterien sowie der geologischen Mindest- und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in Phase 1“ befassen, die zur Identifikation der Teilgebiete führen soll. Der Fachkonferenz sollen Vertreter der identifizierten Teilgebiete angehören.

In den zur übertägigen Erkundung vorgeschlagenen Regionen sollen Regionalkonferenzen die Verfahrensschritte „langfristig und intensiv“ begleiten. Zusammensetzen sollen sich die Regionalkonferenzen aus einer Vollversammlung und deren Vertretungskreis. Nach dem Willen der Kommission soll die Hauptaufgabe darin bestehen, „den gesamten Auswahlprozess intensiv zu begleiten und die wesentlichen Vorschläge und Entscheidungen auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen“. Zudem soll die Möglichkeit geboten werden, interessierte Bürger „niederschwellig zu beteiligen“. Jede Regionalkonferenz soll zudem die Option haben, in den jeweiligen Phasen eine Nachprüfung zu verlangen.

Die Regionalkonferenzen sollen Vertreter in die überregional konzipierte Fachkonferenz „Rat der Regionen“ entsenden. In ihr sollen die Vertreter der Regionalkonferenzen unter anderem „ihre Erfahrungen über die Prozesse in ihrer jeweiligen Region“ austauschen und eine „überregionale Perspektive auf die Standortsuche“ entwickeln. Zudem sollen sich die Vertreter nach Willen der Kommission „mit den Entscheidungsvorschlägen für die Identifikation des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit“ gemeinsam beschäftigen. „Dabei soll insbesondere darauf abgezielt werden, widerstreitende und gegenläufige Interessen der Region ausgleichen zu helfen“, heißt es in dem Kapitel. Der Fachkonferenz sollen außerdem Vertreter der Zwischenlagerstandorte angehören, um deren Perspektiven einzubringen, „weil dadurch auch eine Kenntnisnahme und ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen ermöglicht wird“, heißt in dem Bericht. (hib/SCR)

Die Kommission soll ihren Abschlussbericht bis Ende Juni vorlegen. Drucksachen der Kommission sind auf www.bundestag.de/endlager abrufbar.

Dokumente aus dem Juni

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