Solarworld wackelt

700-Mio-Klage droht verloren zu gehen – Kundenwirkung?

„Deutschlands größter Photovoltaikkonzern Solarworld steht im US-Rechtsstreit gegen den Lieferanten Hemlock vor der Niederlage. Nun ist Solarworlds Existenz bedroht – doch der Konzern gibt sich trotzig“, hatte das Handelsblatt schon am 14.07.2016 die Lage kurz und bündig zusammengefasst. Ob der Trotz hilft, entscheidet sich dieser Tage,  denn im Prozess des amerikanischen Siliziumherstellers Hemlock Semiconductor gegen eine Solarworld-US-Tochter hat der zuständige Richter Hemlock aufgefordert, den eigenen Schaden bis zum 22.07.2016 zu beziffern. Hemlock hat das Bonner Solarunternehmen wegen nicht eingehaltener Verträge auf 770 Millionen Dollar (€ 700 Mio.)verklagt, das zuständige Gericht machte bereits „unmissverständlich klar, dass es die Klage für begründet hält“ so der Branchendienst photon, der relativ mitleidlos prophezeit: „Der Genickbruch für Solarworld wird immer wahrscheinlicher.“ Dabei hätte Solarworld, so photon, „die existenzbedrohende Klage durch ein Einlenken im Streit um Strafzölle auf chinesische Solarprodukte vermeiden können“.

 Nur erste Instanz – vorerst

Unmittelbar nach der Schadensbezifferung kann das Urteil fallen – eine Jury ist nicht notwendig, die Richter im US-Bundesstaat Michigan können allein entscheiden. Allerdings geht es zunächst nur um die erste Instanz. Der Rechtsstreit läuft seit 2013. Eine ähnliche Klage hat Hemlock auch gegen JA Solar und Kyocera eingeleitet. Mit weiteren PV-Unternehmen einigte sich Hemlock außergerichtlich.

Ursprünglich war für Anfang Juni ein weiterer Anhörungstermin in dem Prozess zwischen Solarworld und Hemlock geplant. Das Gericht verschob diesen zunächst auf den 23. Juni und sagte ihn dann ganz ab. Solarworld war zwischenzeitlich mit einem Antrag auf einen neuen Anhörungstermin gescheitert – der Michigan Eastern District Court hatte den Antrag von Solarworld auf eine erneute mündliche Anhörung im Rechtsstreit mit Hemlock negativ verbeschieden.

Vertrauen in Gefahr

Solarworld selbst stuft den Rechtsstreit kurzfristig nicht als bestandsgefährdend ein, langfristig aber schon. Denn man denkt bei Solarworld schon über die Auswirkungen auf die Auftragseingänge nach. Solarworld hat zudem für diesen Fall kaum Rückstellungen gebildet, wie es heißt – und weiter: „Selbst wenn die Klage in den USA durch alle Instanzen Erfolg haben sollte, würde Hemlock in Deutschland vor einem deutschen Gericht nach unabhängiger Experteneinschätzung keinen vollstreckbaren Titel bekommen“. Selbst wenn man also in erster Instanz verliere, gehen die Bonner um „Sonnenkönig“ Frank Asbeck  „von einer geringen Durchsetzbarkeit von Ansprüchen seitens Hemlock gegen die Solarworld aus“.  (nach Sandra Enkhardt auf pv magazine)

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