„Der Expertenrat hat festgestellt, dass die Bundesregierung die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Handlungsfolgen bislang nur teilweise und nur in einer weiten Auslegung der Vorgabe von ’schnellstmöglich‘ [des] KSG umgesetzt hat. Der Expertenrat empfiehlt, bei einer Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes Schlussfolgerungen aus diesen Beobachtungen zu ziehen. Der Expertenrat empfiehlt dem Gesetzgeber daher insbesondere, seine Erwartungen an das Verhalten der Bundesregierung inhaltlich sowie terminlich zu spezifizieren sowie über die Festlegung von expliziten Sanktionen bei Nicht-Befolgung dieser Vorgaben durch die Bundesregierung zu beraten.“ (Aus dem „Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022 – Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten Bundesregierung“ vom 16.05.2023)