Umweltleistung von Produkten und Organisationen korrekt messen

Zwei Positionspapiere mit Ideen für die EU-Kommission

Das Expertengremium für das europäische Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) – legte in zwei Positionspapieren an die EU-Kommission Ideen vor, wie EMAS für die Glaubwürdigkeit und Kommunikation des Umweltfußabdrucks genutzt werden kann.

Mit ihrer Empfehlung für einen Umweltfußabdruck (Environmental footprint – EF) zielt die EU-Kommission nach EMAS-Angaben darauf ab, dem Markt zuverlässige und korrekte Messdaten und Informationen über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen zur Verfügung zu stellen. Der Umweltgutachterausschuss (UGA) beim BMUB begrüßte ausdrücklich das Bestreben der EU-Kommission, eine harmonisierte Bewertungsmethodik zu einem Bewertungs- und Berichtsinstrument über die relevanten Umweltwirkungen von Organisationen auszubauen.

Zu dem Vorschlag der EU-Kommission hält der UGA zum einen eine Verbesserung der Anforderungen an Prüfer/für EF-Studien im Vergleich zur bisherigen Kommissionsempfehlung für geboten. Zum anderen sieht der UGA die EMAS-Umwelterklärung als ein geeignetes Kommunikationsvehikel an, um nach den geforderten Prinzipien die Ergebnisse von EF-Studien zu berichten.

[note Der Umweltgutachterausschuss (UGA) ist ein unabhängiges BMUB-Beratungsgremium. Als Multi-Stakeholder-Forum führt der UGA unterschiedliche Interessengruppen im Bereich Umweltmanagement zusammen und setzt sich aktiv für die Umsetzung und Verbreitung des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS ein. Aufgaben, Zusammensetzung und Zuständigkeiten des UGA sind im Umweltauditgesetz geregelt.

Das Expertengremium für das europäische Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.]

EMAS-Umweltgutachter als EF-Prüfer

Wenn ein System wie der EF Vertrauen schaffen soll, muss es auch eine vertrauenswürdige Zulassung der Prüfer aufweisen. Der UGA hat konkrete Vorschläge erarbeitet, wie die Anforderungen für die EF-Prüfer nachzuschärfen sind, um den Wert von und das Vertrauen in die Environmental Footprints zu steigern.

Als Beispiel für ein erfolgreiches und gelungenes System bietet sich das Akkreditierungs-/Zulassungssystem von EMAS-Umweltgutachter an, das eine externe Prüfung und Aufsicht beinhaltet. Umweltgutachter/ bringen nachweislich die System- und Branchenkompetenz mit, die sie befähigen, EF-Studien zu prüfen und zu beurteilen. Sie haben bereits ein vertrauenswürdiges Verfahren durchlaufen und sind daher in ihrer Kompetenz für die Prüfung von EF-Studien glaubwürdiger. EMAS-Umweltgutachter sind deshalb höher einzustufen als andere Auditoren.

Die Nutzung des bewährten Kommunikationsvehikels „EMAS-Umwelterklärung“ für den Environmental Footprint

Die EMAS-Verordnung setzt bereits jetzt alle Prinzipien für die Kommunikation von EF-Ergebnissen bei der Erstellung von Umwelterklärungen um. Daher wäre die Nutzung der Umwelterklärung für die Berichterstattung zum organisationsbezogenen EF (OEF) ohne größeren Zusatzaufwand machbar.

Der UGA ist der Meinung, dass das Kommunikationsvehikel „EMAS-Umwelterklärung“ in jeder Sektorregel für den OEF (Organisation Environmental Footprint Sector Rules – OEFSR) als eine Option aufgeführt sein sollte. Daneben sind auch andere Kommunikationsvehikel denkbar; eine OEF-Kommunikation in Abhängigkeit von der Zielgruppe (B2B, B2C, Stakeholder z. B. öffentliche Verwaltung, NGO, Investoren) sollte nach Meinung des UGA ausgeschlossen sein.

->Quellen und weitere Informationen::