UBA verhängt zweistellige Millionenstrafe gegen Tesla

Gegen Batterie-Recycling-Bestimmungen verstoßen

Tesla an der Ladesäule - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Tesla an der Ladesäule – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

„Beim Akku-Recycling versagt“, nannte es der E-Fahrer: Weil sich Tesla nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Batterierücknahme gehalten habe, hat das Umweltbundesamt ein hohes Bußgeld gegen den E-Autobauer verhängt. 12 Millionen soll Tesla zahlen. Das Unternehmen um Firmenchef Elon Musk hat allerdings schon Einspruch eingelegt.

Der US-Elektro-Pionier Tesla soll mehr als zwölf Millionen Euro Bußgeld zahlen. Das erfuhr die Welt aus dem bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Bericht über das dritte Quartal des Geschäftsjahres, in den die Redaktion Einsicht hatte.

Darin heißt es laut Welt: „Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) hat gegen unsere Tochtergesellschaft in Deutschland einen Bußgeldbescheid über zwölf Millionen Euro erlassen“. Grund für die Strafe sei unter anderem der Vorwurf, dass sich Tesla nicht an Gesetze gehalten habe, die die Rücknahmeverpflichtungen von Batterieprodukten betreffen.

In Deutschland müssen Autohersteller bei verkauften Elektroautos garantieren, defekte Batterien wieder zurückzunehmen oder einen entsprechenden Recyclingpartner dafür vermitteln. Der US-Autobauer selbst sieht sich im Recht – und hat laut Bericht bereits Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt. Man halte sich an die gesetzlichen Vorgaben.

Tesla schreibt, es gehe dabei hauptsächlich um „administrative Verpflichtungen“, man nehme weiterhin Batteriepacks aus seinen Fahrzeugen zurück. Das Unternehmen legte nach Angaben aus dem eigenen Geschäftsbericht Widerspruch gegen den Bescheid ein.

„Obwohl wir den Ausgang des Verfahrens inklusive der endgültigen Höhe der Strafe nicht absehen können, haben wir Widerspruch eingelegt, und es ist nicht zu erwarten, dass es unser Geschäft wesentlich negativ beeinträchtigen wird“, heißt es weiter.

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