Textilgesetz: Hersteller sollen für die Altkleiderkrise zahlen

Mitte September will Umweltminister Carsten Schneider den Entwurf für ein Textilgesetz vorlegen. Dieses soll die Hersteller für die wachsenden Berge an Altkleidern zahlen lassen. Der Zeitpunkt ist heikel, denn die Branche, die diese Berge sortiert, steckt selbst in der Krise.

1,3 Millionen Tonnen Altkleider pro Jahr. Doch nicht einmal die Hälfte wird noch weitergetragen, künftig sollen die Hersteller zahlen. Foto: Wälz

Wie tief die Krise reicht, zeigt eine aktuelle Studie des Recyclingverbands bvse. Demnach stieg die gesammelte Menge zwischen 2018 und 2023 um rund 50.000 auf 1,3 Millionen Tonnen im Jahr. Mehr Menge bedeutet jedoch nicht mehr Wert. Der Anteil der Kleidung, die als Secondhandware weiterverwendet werden kann, ist auf 44 Prozent gesunken. Was sich nicht weiterverwenden lässt, wird zu Putzlappen oder Dämmstoff verarbeitet oder verbrannt. Echtes Faser-zu-Faser-Recycling ist bislang die Ausnahme. Der Grund dafür liegt im Regal: Fast Fashion ist billiger und kurzlebiger geworden.
Für die Sortierbetriebe sind Altkleider ein Verlustgeschäft. Die Preise für Sammelware sind in den vergangenen Jahren um etwa ein Fünftel gefallen, die Lager sind voll und der Weltmarkt für gebrauchte Kleidung ist teilweise weggebrochen. Seit 2025 müssen Textilien EU-weit getrennt gesammelt werden, doch für die zusätzliche Menge fehlt der Absatz. Große Namen geraten ins Wanken: Soex, einer der größten Textilrecycler Europas, meldete Insolvenz an, Texaid leitete für zwei deutsche Tochtergesellschaften ein Sanierungsverfahren ein.

Das kommende Gesetz sieht voraussichtlich vor, dass Hersteller in eine gemeinsame Organisation einzahlen, die die Sammlung, Sortierung und Verwertung finanziert. Der Beitrag richtet sich nach dem Produkt: Wer langlebige, reparierbare Kleidung verkauft, zahlt weniger. Wer Wegwerfware auf den Markt bringt, zahlt mehr. „Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger“, sagt Umweltminister Carsten Schneider. Vorgesehen sind feste Ziele, darunter eine Sammelquote von 70 Prozent und eine Recyclingquote von 85 Prozent des Gesammelten.
Der bvse warnt vor einem „Systembruch“. Sein Einwand: Die geplante Pflichtorganisation würde den bestehenden Wettbewerb durch zentrale Zuteilung ersetzen. Während gemeinnützige Sammler wie Kleiderkammern freiwillig mitmachen, müssen sich gewerbliche der Organisation anschließen. Genau darin sieht der Verband eine Schieflage: Bevorzugt würden ausgerechnet diejenigen, die nur einen kleinen Teil der Infrastruktur betreiben. Der Entsorgerverband BDE befürchtet zudem, dass öffentliche Träger sich die gut verkäuflichen Stücke sichern und den Rest der Branche überlassen. Der bvse fordert Übergangsregeln und eine Finanzierungsbrücke, bis das neue System trägt.

Der Streit dreht sich also um die Frage: Wer sammelt, wer zahlt und wer bekommt die guten Stücke? Dem Ministerium liegen bereits rund 90 Stellungnahmen vor. Das deutsche Gesetz muss bis Juni 2027 verabschiedet sein. Die Herstellerabgabe wird dann voraussichtlich die Sammlung finanzieren. Das eigentliche Ziel müsste aber weitergehen: eine Nachfrage nach dem recycelten Material zu schaffen, damit am Ende ein echter Stoffkreislauf entsteht.

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