Wer ab 2027 eine Solaranlage aufs Dach setzt, bekommt keine feste Vergütung mehr. Das Kabinett hat die größte EEG-Reform seit Jahren beschlossen. Sie verschiebt vor allem eines: das Risiko.

Voll belegtes Dach, halbe Einspeisung: Das EEG 2027 deckelt neue Solaranlagen dauerhaft auf 50 Prozent ihrer Leistung und streicht die feste Vergütung. Foto: Leopictures
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli den Entwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen, dazu ein Netzpaket zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bezeichnet es als Paradigmenwechsel: „Erstmals berücksichtigen wir beim Zubau systematisch, wo neue Anlagen netzsinnvoll sind.“ Übersetzt bedeutet das: Künftig entscheidet auch die Standortwahl über die Wirtschaftlichkeit einer Anlage.
Für die Planung von Dachanlagen ist das ein Bruch. Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt. An ihre Stelle tritt für höchstens 36 Monate eine Übergangszahlung. Danach muss der Strom am Markt verkauft werden. Der Zugang schrumpft dabei schrittweise: Ab 2027 gilt die Übergangszahlung nur noch für Anlagen unter 50 Kilowatt, ab 2028 für Anlagen unter 25 Kilowatt und ab 2029 für Anlagen unter sieben Kilowatt. Wer ab 2030 in Betrieb geht, muss seinen Strom von Anfang an selbst vermarkten. Parallel dazu sinken die Sätze. Der Fördersatz wird einheitlich auf 6,2 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Die höheren Werte für Gebäudeanlagen entfallen und die Übergangszahlung liegt noch einen Cent darunter. Heute bekommt eine kleine Dachanlage knapp acht Cent. Wer bis Ende 2026 ans Netz geht, behält seine Konditionen über die volle Laufzeit.
Bei kleinen und mittleren Dachanlagen wird die Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent der Anlagenleistung begrenzt. Wer 30 Kilowatt auf dem Dach hat, darf nur 15 Kilowatt ins Netz geben; der Rest muss im Haus verbraucht oder gespeichert werden. Ein Batteriespeicher wird damit zur Bedingung.
Außerdem dürfen Netzbetreiber Bereiche als kapazitätsbegrenzt ausweisen, wenn dort im Vorjahr mehr als fünf Prozent der Strommenge abgeregelt werden mussten. Neue Wind- und Solarparks bekommen dort nur einen Anschluss, wenn sie auf einen teil ihrer Entschädigung verzichten: bis zu 20 Prozent ihres Jahresertrags. Das Ministerium begründet dies mit den Kosten des Netzengpassmanagements von rund drei Milliarden Euro im Jahr.
Diese Zahl trägt das Argument jedoch nur zum Teil, denn auf abgeregelte Erneuerbare entfiel zuletzt nur gut ein Fünftel. Der größere Teil geht auf konventionelle, fossile Kraftwerke zurück: Sie werden vor dem Engpass gedrosselt und danach wieder hochgefahren, und weitere Kraftwerke werden allein dafür bezahlt, dass sie bereitstehen.
Der Großteil an Kosten wird durch Reservekraftwerke verursacht. Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet nach eigenen Umfragen einen Nachfrageeinbruch von mehr als zwei Dritteln bei Privathaushalten und Kleingewerbe. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, hält die Vermarktung an der Börse für kleine Anlagen für „weder technisch noch wirtschaftlich darstellbar”. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser bezeichnet die Netzregeln als „potenziell existenzbedrohend”.
Zustimmung findet dagegen die neue Vergabelogik: Thüga-Chef Constantin Alsheimer bezeichnet sie als „Korrektur eines zentralen Fehlers der Energiewende: Thüga-Chef Constantin Alsheimer bezeichnet diesen Schritt als „Korrektur eines zentralen Fehlers der Energiewende”. Widerspruch kommt auch aus der Koalition selbst. Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer warnt, die Direktvermarktungspflicht werde zum K.O. Kriterium für viele Projekte.
Das aktuelle EEG ist von der EU-Kommission nur bis Ende 2026 genehmigt, danach fehlt die Rechtsgrundlage für die Förderung. Der Bundestag befasst sich erst ab September damit, danach müssen Bundesrat und EU-Kommission zustimmen. Wer die Reform entschärfen will, arbeitet damit gegen dieselbe Frist, die sie erzwungen hat. Es ist zeitlich also knapp was bedeutete das kaum Zeit für Dikussionenn, Verhandlungen oder Entschärfungen bleibt.
Quellen:
- Bundeministerium für Wirtschaft und Energie: EEG-Novelle und Netzanschlusspaket im Bundeskabinett beschlossen
- pv magazine: Kabinett beschließt Entwürfe zu EEG 2027 und Netzpaket
- pv magazine: Von „Korrektur eines zentralen Fehlers“ bis „erhebliche Verschlechterungen“: Reaktionen zu EEG und Netzpaket
- Solarserver: EEG-Novelle und Netzpaket: Breite Kritik an den Regierungsplänen
- Bundesverbnand Solarwirtschaft e.V. : EEG-Novelle und Netzpaket gefährden Solarausbau
- CleanThinking: Faktencheck: Wird wirklich Strom für drei Mrd. Euro pro Jahr weggeworfen?